Adventsbäckerei: Grenzwerte für Cumarin in Zimtgebäck eingehalten

München/Erlangen – Grünes Licht für die Adventsbäckerei: Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat in der Vorweihnachtszeit der Jahre 2022, 2023 sowie 2024 132 Proben Zimtsterne auf Cumarin untersucht. Die Analysen ergaben: Nur in drei Prozent der Fälle wurde die tolerierbare Höchstmenge überschritten.
In der Weihnachtszeit sind zimthaltige Lebensmittel wie Zimtsterne, Lebkuchen und Tees mit Zimtzusatz sehr beliebt. Der in Zimt enthaltene Aromastoff Cumarin kann jedoch bei einer übermäßigen Aufnahme eine Entzündung der Leber nach sich ziehen.
Zum Schutz von Verbrauchern gibt es daher zulässige Höchstmengen für Cumarin in zimthaltigen Lebensmitteln: 50 Milligramm (mg) Cumarin pro Kilogramm (kg) Gebäck. Von 52 unter anderem aus dem Einzelhandel oder von Großbäckereien stammenden Proben überschritt keine den Wert von 50 mg/kg.
Bei den 80 Proben aus handwerklicher Fertigung lag der festgestellte Cumaringehalt lediglich in drei Fällen aus dem Jahr 2022 sowie einem aus 2023 über der zulässigen Höchstmenge. Diese Proben wurden dementsprechend beanstandet. In 25 Zimtstern-Proben aus handwerklicher Produktion war sogar keinerlei Cumarin nachweisbar.
Cumarin ist ein in der Natur verbreitet vorkommender Pflanzeninhaltsstoff mit süßem, vanilleähnlichem, kräuterartigem und würzigem Duft. Enthalten ist Cumarin unter anderem in Waldmeister, in der Tonkabohne sowie in verschiedenen Zimtsorten. Das meiste Cumarin wird durch den direkten Verzehr von Zimt und zimthaltigen Lebensmitteln aufgenommen, wobei der Gehalt abhängig von der Zimtsorte ist.
Je nach Herkunft unterscheidet man zwischen Ceylon-Zimt (Herkunft: Sri Lanka, Südindien, Madagaskar oder Brasilien), der nur Gehalte im Spurenbereich aufweist, und Cassia-Zimt aus China und Indonesien, der eine deutlich höhere Menge an Cumarin enthalten kann, nämlich mehr als 1.000 mg/kg.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit sowie das Bundesinstitut für Risikobewertung haben für Cumarin einen Grenzwert für die tägliche Aufnahme festgelegt. Er liegt bei 0,1 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht. Allerdings hat eine kurzfristige Überschreitung dieses Grenzwertes laut den Behörden keine Auswirkungen auf die Gesundheit.
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