Ärztin wegen Abrechnungsbetruges zu Bewährungsstrafe verurteilt
Gießen – Eine Ärztin aus dem Wetteraukreis ist wegen Betruges zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Gießen sprach die Medizinerin heute schuldig, die Kassenärztliche Vereinigung Hessen um etwa 370.000 Euro betrogen zu haben.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers hielten die Richter der Angeklagten die geleistete Schadenswiedergutmachung sowie ihr Geständnis zugute. Als Bewährungsauflage muss sie 15.000 Euro zahlen.
In dem Prozess ging es um 14 Quartalsabrechnungen. Die Allgemeinmedizinerin soll zwischen 2010 und 2013 Unterschriften von Patienten gefälscht haben, etwa auf Abrechnungsscheinen sowie auf Anträgen für psychotherapeutische Behandlungen. Die Behandlungen hatte es tatsächlich aber nie gegeben.
Der Fall kam nach einer Anzeige der Kassenärztlichen Vereinigung ins Rollen. Dort waren zuvor Unstimmigkeiten aufgefallen. Während der umfangreichen Ermittlungen wurden etwa 150 Patienten befragt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig geworden.
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