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AOK: Etwas mehr Verdachtsmeldungen zu Behandlungsfehlern

  • Montag, 15. September 2025
/Zerbor, stock.adobe.com
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Berlin – Bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) sind etwas mehr Hinweise von Versicherten zu möglichen Behandlungsfehlern eingegangen. Neu gemeldet wurden im vergangenen Jahr 16.660 Verdachtsfälle nach 16.064 im Jahr zuvor. Das geht aus Daten des AOK-Bundesverbands hervor.

Die meisten vermuteten Fehler betrafen dabei Behandlungen und Eingriffe in der Orthopädie und der Chirurgie. Die elf regionalen AOK haben bundesweit rund 27 Millionen Versicherte.

Die Zahl der noch offenen Verdachtsfälle lag demnach bei ihnen Ende 2024 bei 20.335. Abschließend geprüft wurden im Jahresverlauf 5.335 Fälle. Dabei wurden bei 28,6 Prozent Behandlungs- oder Pflegefehler bestätigt. Der Anteil lag damit weiterhin ungefähr auf dem Niveau der Vorjahre.

Der AOK-Bundesverband mahnte eine Stärkung der Patientenrechte an, wenn es um den Umgang mit Behandlungsfehlern und Entschädigungsforderungen geht. Nötig seien Erleichterungen bei der Beweislast. „Wir wissen aus der Beratung, dass viele Versicherte nach wie vor große Probleme bei der Durchsetzung ihrer Rechte haben“, sagte Verbandschefin Carola Reimann.

Um Ansprüche geltend zu machen, müssen Patienten einen Fehler und einen Schaden beweisen – und dazu noch, dass der Fehler die Ursache war.

Künftig sollte es reichen, dass eine überwiegende Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent dafür besteht, fordert die AOK. Bei Schäden durch Einnahme von Arzneimitteln müssten Patientinnen und Patienten überhaupt erst einmal in die Lage versetzt werden, Ansprüche auf Schadenersatz durchsetzen zu können.

Wenn Versicherte Behandlungsfehler vermuten, können sie sich bei den Kassen oder bei Sachverständigen und Schlichtern der Ärzteschaft melden, die dann medizinische und juristische Gutachten in Auftrag geben.

Auch die Verbraucherzentralen kritisieren, dass es für Geschädigte viel zu schwer sei, ihre Rechte durchzusetzen. „Patientinnen und Patienten benötigen besseren Schutz“, sagte die Chefin des Bundesverbands, Ramona Pop.

Die Bundesregierung müsse handeln und das Patientenrechtegesetz von 2013 grundlegend überarbeiten. „Auch bei fragwürdigen Selbstzahlerleistungen und der kommerziellen Arztterminvermittlung muss der Gesetzgeber tätig werden.“ Finanzielle Interessen dürften niemals über der Gesundheit stehen.

Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KV) trat dem Vorschlag entgegen. Eine Beweislastumkehr im Arzthaftungsrecht, wie sie der AOK-Bundesverband fordere, geht demnach „weit am Ziel vorbei“. Dieser werde die ambulante medizinische Versorgung massiv schwächen und Patienten am Ende schlechter stellen, so die KV.

Die Körperschaft verwies darauf, dass eine faktische Beweislastumkehr fatale Nebenwirkungen hätte. Aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen könnten Ärzte komplexe Behandlungen vermeiden und vermehrt unnötige Untersuchungen durchführen, um sich juristisch abzusichern.

dpa/may

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