Apotheken dürfen Coronatests nur an medizinisches Fachpersonal abgeben

Berlin – Apotheker dürfen keine Corona-Schnelltests an Endverbraucher abgeben. Die Abgabe entsprechender In-vitro-Tests ist nur an medizinische Fachkreise erlaubt. Darauf hat die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hingewiesen. Danach spielt es auch keine Rolle, ob der Test das Virus direkt nachweist oder Antikörper gegen eine Infektion mit COVID-19.
„Es ist verständlich, dass sich besorgte Bürger selbst auf eine Coronainfektion testen wollen. Aber diese Tests sollen nach den gesetzlichen Regelungen den Fachkreisen vorbehalten bleiben. Das ist nichts, was man wie einen Schwangerschaftstest zuhause im Badezimmer machen kann“, sagte Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA.
Hintergrund für die Klarstellung ist die Vorstellung eines in Leipzig entwickelten Corona-Antikörpertests der Firma Adversis Pharma gemeinsam mit dem biotechnologisch-biomedizinischen Zentrum der Universität Leipzig. Ursprünglich sollte der Test für den Preis von 49 Euro von vergangenen Dienstag an bundesweit von Apotheken vertrieben werden.
Dabei muss zunächst eine Fingerkuppe desinfiziert und mit einer kleinen Lanzette eingestochen werden. Die Bluttropfen werden dann auf einer Filterkarte aufgebracht, 60 Minuten getrocknet und an Adversis geschickt. Dort werden die Proben analysiert und das Ergebnis kann innerhalb von 24 bis 48 Stunden online abgefragt werden.
Laut der ABDA gilt das Abgabeverbot aber auch für Behälter, in denen Körperproben gesammelt und anschließend untersucht werden sollen, wenn sie für den direkten oder indirekten Nachweis von COVID-19 bestimmt sind. Die entsprechenden Verbote seien in der Medizinprodukteabgabeverordnung und dem Infektionsschutzgesetz geregelt.
„Wenn die zuständigen Behörden in Zukunft die Ansicht vertreten sollten, dass Endverbraucher entsprechende Selbsttests bekommen können, wäre dies durch eine Bekanntmachung des Robert Koch-Instituts oder eine Änderung der Medizinprodukteabgabeverordnung rechtlich leicht umsetzbar“, sagte Arnold.
Bereits im April dieses Jahres hatte die ABDA darauf hingewiesen, dass Selbsttests auf Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Virus leicht zu Fehlinterpretationen führen könnten. Ein Grund sei, dass der Körper spezifische Antikörper gegen das Virus in der Regel erst nach 14 Tagen ausbilde. Deshalb könne bei einem Antikörpertest, der negativ ausfalle, nicht davon ausgegangen werden, dass der Patient nicht infektiös sei.
„Eine Gefahr ist, dass sich Patienten bei einem negativen Testergebnis in falscher Sicherheit wiegen und die Hygienemaßnahmen wie zum Beispiel häufiges Händewaschen oder das Abstandhalten vernachlässigen. Das wäre fatal“, sagte Martin Schulz, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker im Frühjahr.
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