Arzneimittelbewertung des G-BA jetzt auch auf Englisch

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt für die ab dem 1. August 2019 getroffenen Beschlüsse zur frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) nun auch eine englische Übersetzung bereit. Das teilte der G-BA heute mit.
Die Übersetzung der Beschlüsse und der Tragenden Gründe diene der „Information der internationalen Fachöffentlichkeit“, hieß es vom G-BA. Rechtlich bindend sei der deutschsprachige Beschluss.
Veröffentlicht werden sollen die Übersetzungen spätestens vier Wochen nach der jeweils getroffenen Beschlussfassung bei dem Nutzenbewertungsverfahren eines Wirkstoffs. Der G-BA setzt mit der Übersetzung einen Auftrag aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) um.
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