Vermischtes

Arzt wegen fehlerhafter Operation zu langer Haftstrafe verurteilt

  • Mittwoch, 18. Dezember 2019
Der Angeklagte mit seinen Anwälten zum Prozessauftakt im vergangenen Jahr. /picture alliance, Bernd Wüstneck
Der Angeklagte mit seinen Anwälten zum Prozessauftakt im vergangenen Jahr. /picture alliance, Bernd Wüstneck

Rostock – Wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung hat das Rostocker Landge­richt einen Neurochirurgen zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verur­teilt. Das Gericht sah es heute als erwiesen an, dass der Mediziner eine Patientin im Jahr 2010 zu einer unnötigen Halsoperation überredet und diese zudem fehlerhaft ausgeführt hatte.

Die inzwischen 48 Jahre alte Frau aus der Nähe von Neubrandenburg ist seit der Opera­ti­on dauerhaft krank und berufsunfähig. Das Gericht lag damit deutlich über dem Strafmaß von acht Jahren Haft, das die Staatsan­waltschaft in ihrem Plädoyer gefordert hatte.

Die Verteidigung hatte die Vorwürfe der Anklage bestritten und höchstens fünf Jahre Haft beantragt. Der Arzt könne nur wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt werden, weil er sich bei seiner Diagnose vor einer Operation zu sehr auf die Angaben der Patien­tin verlassen habe, so die Argumentation der Rechtsanwälte.

dpa

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