Vermischtes

Bayerische Verwaltungsrichter kippen 15-Kilometer-Regel vorläufig

  • Dienstag, 26. Januar 2021
/dpa
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München – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 15-Kilometer-Regel für Bewohner von Coro­na-Hotspots in Bayern vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht gab damit heute einem Eilantrag aus Passau statt.

Die Befugnis der von hohen Infektionszahlen betroffenen Kommunen, eine Einreisesperre für touristi­sche Tagesausflüge anzuordnen, bleibt aber dem Beschluss zufolge bestehen. Zugleich bestätigten die Richter die bayernweite FFP2-Maskenpflicht vorläufig. Die Menschen in Bayern müssen damit in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften weiter FFP2-Masken tragen.

Schon in der Vorwoche hatten die obersten bayerischen Verwaltungsrichter eine Coronamaßnahme des Freistaats vorläufig gekippt: Das Gericht sah keine Grundlage für ein landesweites Alkoholverbot im öffentlichen Raum.

Seit 11. Januar waren laut der Coronaverordnung in Bayern Ausflüge nur noch in einem Umkreis von höchstens 15 Kilometern um den Wohnort erlaubt, wenn das Robert-Koch-Institut (RKI) im betreffenden Landkreis oder in der kreisfreien Stadt mehr als 200 Neuinfektionen pro 100-000 Einwohner binnen ei­ner Woche meldet. Unter anderem hatten drei SPD-Landtagsabgeordnete gegen die Regelung Eilanträge eingereicht.

Das Gericht argumentierte nun, dass das Ausflugsverbot aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit verstoße. Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristi­scher Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hin­reichend erkennbar. Die Entscheidung gilt bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.

Zugleich wies das Gericht einen Eilantrag einer Privatperson gegen die FFP2-Masken-Pflicht zurück. Diese Masken böten voraussichtlich gegenüber medizinischen oder sogenannten Community-Masken einen erhöhten Selbst- und Fremdschutz, argumentierten die Richter.

Deshalb bestünden gegen ihre Eignung und Erforderlichkeit zur Bekämpfung der Coronapandemie keine Bedenken. Gesundheitsgefährdungen seien vor allem wegen der begrenzten Tragedauer nicht zu erwarten. Grundsätzlich seien die Aufwendungen für die Anschaffung der Masken zumutbar.

dpa

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