Vermischtes

Berliner Gericht: Auch mit Johnson & Johnson vollständig geimpft

  • Montag, 21. Februar 2022
/Tom, stock.adobe.com
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Berlin – Auch nur einmal mit dem Coronaimpfstoff von Johnson & Johnson Geimpfte gelten nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts als vollständig geimpft. Eine anderslautende Regelung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sei rechtswidrig, teilte das Gericht mit.

Damit war die Beschwerde einer Frau, die im Oktober 2021 mit dem Vakzin geimpft worden war, im Eil­verfahren erfolgreich. Sie gilt nach Gerichtsangaben nun wieder als vollständig geimpft, wenn auch nicht als geboostert. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Branden­burg möglich (Az. VG 14 L 15/22).

Bund und Länder haben bereits vereinbart, dass die Festlegungen zum Impfstatus nicht mehr an das PEI delegiert werden sollen. Die Kriterien für Impfungen mit Johnson & Johnson waren im vergangenen Ja­nuar von dem Institut festgelegt und in der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung geändert wor­den. Damit war eine Einzelimpfung mit dem Vakzin für die Grundimmunisierung nicht mehr aus­reichend.

Derartige Entscheidungen müsse die Bundesregierung selbst treffen, hieß es nun in der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts. Aufgrund der Vorschriften im Infektionsschutzgesetz könnten solche Aufgaben nicht an das Paul-Ehrlich-Institut übertragen werden.

Derartige Bedenken hatte auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht vor rund einer Woche in einem Eilverfahren geäußert. Die Richter dort entschieden im Fall eines Ehepaares allerdings, dass je­mand, der nur einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft worden sei, keinen Anspruch auf eine Bescheinigung für vollständig Geimpfte habe.

dpa

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