Vermischtes

Berufung im Rechtsstreit um Schwangerschaftsabbrüche an christlicher Klinik eingereicht

  • Mittwoch, 27. August 2025
Der Gynäkloge Joachim Volz /picture alliance, Bernd Thissen
Der Gynäkloge Joachim Volz /picture alliance, Bernd Thissen

Hamm – Im Rechtsstreit mit dem christlichen Klinikum Lippstadt um die Einschränkung von Schwangerschaftsabbrüchen hat der Gynäkologe Joachim Volz Berufung eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts Hamm gestern mit.

Volz habe nun bis zum 14. Oktober Zeit, die Berufung zu begründen. Ein Termin für die mündliche Verhandlung sei noch nicht bestimmt. Üblicherweise werde dieser etwa drei bis vier Monate nach Eingang der Berufungsbegründung angesetzt, so der Sprecher.

Das Arbeitsgericht hatte Anfang August eine Klage des Chefarztes gegen das Klinikum abgewiesen. Sie richtete sich gegen eine Dienstanweisung, die Volz sowohl in der Klinik als auch in seiner Privatpraxis Schwangerschaftsabbrüche untersagt – außer bei Gefahr für Leib und Leben der Mutter.

Die Weisung erging nach der Fusion des evangelischen Krankenhauses Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital – auf Wunsch der katholischen Seite. Laut dem Arbeitsgericht war die Klinik zu beiden Maßnahmen berechtigt.

Der Streit hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt: Eine bereits vor Prozessbeginn gestartete Petition unter dem Titel „Ich bin Arzt – meine Hilfe ist keine Sünde!“ erreichte bislang mehr als 280.000 Unterschriften. Während der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, die in Lippstadt stattfand, solidarisierten sich rund 2.000 Demonstrierende mit Volz.

kna

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