Betriebliche Gesundheitsförderung kann auch Teilzeitkräfte erreichen

Berlin – Zeitarbeit, Minijob, Projekt-Vertrag: Ein Fünftel aller Erwerbstätigen in Deutschland hat keine unbefristete Vollzeitstelle. Für die betriebliche Gesundheitsförderung ist diese Gruppe von Beschäftigten aus verschiedenen Gründen schwer zu erreichen. Eine neue Publikation der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) zeigt, wie Unternehmen dennoch etwas für die Gesundheit ihrer Minijobber, Teilzeitkräfte sowie Zeitarbeitskräfte tun können.
Beschäftigte in befristeten Arbeitsverhältnissen oder Teilzeitkräfte profitieren in der Regel weniger von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung als Vollzeitbeschäftigte mit unbefristeten Arbeitsverträgen.
So ist es für Teilzeitbeschäftigte durch ihre verringerte Stundenzahl häufig nur eingeschränkt möglich, an Gesundheitsangeboten teilzunehmen. Zeitarbeitskräfte stehen dagegen oft vor dem Problem, dass sie selten bei ihrem eigentlichen Arbeitgeber – dem Verleihunternehmen – vor Ort arbeiten. Ein aktueller iga-Report zeigt auf, wie sich diese Hürden durch aufsuchende Gesundheitsförderung meistern lassen.
„Aufsuchende Gesundheitsförderung“ bedeutet Gesundheitsförderung direkt am Schreibtisch, der Werkbank oder dem Verkaufstresen. Übungseinheiten, Informations- oder Beratungsangebote werden niederschwellig, nah am Arbeitsplatz und während des Arbeitstages angeboten.
Der Vorteil: Die Beschäftigten müssen keine entfernt liegenden Räume aufsuchen oder die Gesundheitsförderung in den Feierabend verlagern. So lassen sich auch Mitarbeitende zum Mitmachen motivieren, die Gesundheitsangebote des Betriebs oft nicht wahrnehmen.
Die einzelnen Angebote dienen zum Beispiel dazu, Stress abzubauen, Herz und Kreislauf zu stärken sowie Augen und Rücken zu entlasten. Das kann Erkrankungen effektiv vorbeugen. Da beispielsweise Übungen direkt am Arbeitsplatz stattfinden, können die Mitarbeitenden zugleich über die konkreten Belastungen vor Ort und Gesundheitsrisiken aufgeklärt werden.
Die iga ist eine Kooperation von BKK Dachverband, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem AOK-Bundesverband und dem Verband der Ersatzkassen (vdek).
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