Betroffene drängen auf Nachbesserungen bei außerklinischer Intensivpflege

Berlin – 20 Sozialverbände drängen den Gesetzgeber in einem Positionspapier auf, die Regelungen für die außerklinische Intensivpflege (AKI) zu überarbeiten. Hintergrund ist eine Neuregelung des Versorgungsangebots durch das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG).
An dem Papier haben sich unter anderem der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, die BAG Selbsthilfe und der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe beteiligt.
„Bereits heute zeigt sich, dass das Gesetz zu Rechtsunklarheit sowie zu Fehlentwicklungen, Leistungsverschiebungen und Versorgungsproblemen führt“, kritisieren die Verbände. Unter anderem verkleinere sich der bislang leistungsberechtigte Personenkreis. Zudem werde die rechtssichere Verordnung von AKI durch unklare Voraussetzungen gefährdet.
Ein wichtiger Punkt ist laut Positionspapier, dass nunmehr gesetzlich höhere Qualifikationsanforderungen für diejenigen Ärzte und Pflegekräfte vorgesehen sind, die Patienten mit AKI-Bedarf versorgen dürfen, und gleichzeitig ein Mangel an entsprechenden Fachkräften herrsche.
Den Fachkräftemangel will auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) berücksichtigen und hat daher vor einigen Tagen seine AKI-Richtlinie geändert und bis Ende 2024 Ausnahmeregelungen für die Verordnung der AKI und die sogenannte Potentialanalyse eingeführt.
Danach kann eine AKI noch bis Ende 2024 ausnahmsweise ohne Prüfung des Entwöhnungspotenzials – dies beschreibt der Begriff „Potentialanalyse“ – weiterverordnet werden, sofern keine qualifizierten Fachärzte für die Prüfung verfügbar sind.
Dies genügt aber laut den Verbänden nicht. „Änderungen der Außerklinischen-Intensivpflege-Richtlinie, die am 15. September 2023 in Kraft getreten sind, lösen diese Probleme nicht und führen teilweise zu neuer Rechtsunklarheit. Deshalb ist jetzt der Gesetzgeber gefragt“, fordern sie.
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