Vermischtes

Betroffene drängen auf Nachbesserungen bei außerklinischer Intensivpflege

  • Mittwoch, 20. September 2023
/picture alliance, Patrick Pleul
/picture alliance, Patrick Pleul

Berlin – 20 Sozialverbände drängen den Gesetzgeber in einem Positionspapier auf, die Regelungen für die außerklinische Intensivpflege (AKI) zu überarbeiten. Hintergrund ist eine Neuregelung des Versorgungs­an­gebots durch das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG).

An dem Papier haben sich unter anderem der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, die BAG Selbsthilfe und der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe beteiligt.

„Bereits heute zeigt sich, dass das Gesetz zu Rechtsunklarheit sowie zu Fehlentwicklungen, Leistungsverschie­bungen und Versorgungsproblemen führt“, kritisieren die Verbände. Unter anderem verkleinere sich der bis­lang leistungsberechtigte Personenkreis. Zudem werde die rechtssichere Verordnung von AKI durch unklare Voraussetzungen gefährdet.

Ein wichtiger Punkt ist laut Positionspapier, dass nunmehr gesetzlich höhere Qualifikationsanforderungen für diejenigen Ärzte und Pflegekräfte vorgesehen sind, die Patienten mit AKI-Bedarf versorgen dürfen, und gleich­zeitig ein Mangel an entsprechenden Fachkräften herrsche.

Den Fachkräftemangel will auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) berücksichtigen und hat daher vor einigen Tagen seine AKI-Richtlinie geändert und bis Ende 2024 Ausnahmeregelungen für die Verordnung der AKI und die sogenannte Potentialanalyse eingeführt.

Danach kann eine AKI noch bis Ende 2024 ausnahmsweise ohne Prüfung des Entwöhnungspotenzials – dies beschreibt der Begriff „Potentialanalyse“ – weiterverordnet werden, sofern keine qualifizierten Fachärzte für die Prüfung verfügbar sind.

Dies genügt aber laut den Verbänden nicht. „Änderungen der Außerklinischen-Intensivpflege-Richtlinie, die am 15. September 2023 in Kraft getreten sind, lösen diese Probleme nicht und führen teilweise zu neuer Rechtsunklarheit. Deshalb ist jetzt der Gesetzgeber gefragt“, fordern sie.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung