Betrugsermittlungen: Krankenhaus zahlt Millionen zurück

Frankfurt/Main – Die großangelegten Ermittlungen wegen Betrugsvorwürfen im hessischen Krankenhauswesen haben zu ersten Ergebnissen geführt. Ein aktueller Verfahrensabschluss betrifft ein Krankenhaus aus dem Main-Kinzig-Kreis, die vier Millionen Euro an die Krankenkassen zurückzahlen muss.
Im Gegenzug werden die Ermittlungen eingestellt, wie der Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander Badle sagte. Nach Agenturinformationen geht es um die Main-Kinzig-Kliniken. Das Krankenhaus mit Standorten in Gelnhausen und Schlüchtern bestätigte auf Anfrage den Sachverhalt.
Badle, Leiter der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht (ZMS) in Frankfurt, hatte den Namen der Klinik aus Datenschutzgründen nicht nennen dürfen. Er sagte zudem, dass der langjährige Geschäftsführer des Krankenhauses der Entscheidung zufolge eine Geldauflage von 40.000 Euro aus seinem Privatvermögen begleiche. Geschäftsführer Dieter Bartsch bestätigte in einer Stellungnahme die Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung.
Nach Angaben der Ermittler war die Einstellung des Verfahrens unter diesen Umständen nur möglich, weil das Krankenhaus intensiv an der Aufklärung der Vorwürfe mitgewirkt habe. „Das war wichtig für uns“, erklärte Badle.
Bartsch begrüßte die Einstellung des Verfahrens und sagte: „Die medizinische Versorgung war davon gänzlich unberührt, es war ausschließlich ein Verwaltungsthema.“ Er sprach von einer „Rechnungskorrektur“. Auslöser für die Unstimmigkeiten sei ein Gerichtsurteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2015 gewesen. Es bezog sich auf eine „komplexe, bürokratische Auslegungsfrage bei Krankenhausabrechnungen“, wie Bartsch erklärte.
In Hessen laufen derzeit elf weitere Verfahrenskomplexe gegen Krankenhäuser, wie Badle sagte. Geprüft werde, ob bei Abrechnungen von Leistungen Straftaten begangen worden seien. Die Ermittlungen richten sich nicht nur gegen Verantwortliche von Krankenhäusern. Teilweise geht es auch um Mediziner, die ärztliche Leistungen betrügerisch abgerechnet haben sollen.
Bei den Ermittlungen wegen mutmaßlichen Betrugs geht es laut Badle um Verfahren aus dem Bereich der stationären Versorgung. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Tatvorwürfe. Ein Schwerpunkt bilde das Thema Betrug im Zusammenhang mit Ermächtigungsleistungen.
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