Vermischtes

Bewährungsstrafe für Krebsheiler nach Tod von Patienten rechtskräftig

  • Donnerstag, 1. August 2019

Krefeld – Die Bewährungsstrafe für einen Heilpraktiker aus Brüggen nach dem Tod von drei seiner Krebspatienten ist rechtskräftig. Das teilte ein Gerichtssprecher gestern mit. Das Krefelder Landgericht hatte den 61-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen schuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Das Gericht attestierte ihm „schwere Verletzungen der Sorgfaltspflicht“. Seine Verteidigerin hatte zwar einen Freispruch beantragt, verzichtete aber wie die Staatsanwaltschaft auf eine Revision. Der Staatsanwalt hatte drei Jahre Haft gefordert.

Der Heilpraktiker hatte bei der Behandlung mit einem nicht zugelassenen Medikament, einem hochwirksamen Zellgift, laut Urteil grob fahrlässig gehandelt. So habe die von ihm benutzte Waage keine tausendstel Gramm messen können, obwohl es darauf angekommen sei. Dadurch habe er seinen Patienten eine bis zu sechsfache tödliche Überdosis verabreicht.

dpa

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