Vermischtes

BfArM erweitert öffentlichen Zugang zu Arzneimittel- und Zulassungsdaten

  • Donnerstag, 30. Januar 2025
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Berlin – Ab Mitte Februar 2025 wird die Recherche zu allen Arzneimittel- und Zulassungsdaten, die öffentlich gemacht werden dürfen, in vollem Umfang kostenfrei sein. Das teilte heute das Bundesinstitut für Arznei­mittel und Medizinpro­dukte (BfArM) mit.

Daten zu Arzneimitteln aus der Arzneimittel­datenbank des Bundes werden seit Jahren auch der Öffent­lichkeit zur Verfügung gestellt. Bislang konnten schon Daten wie unter anderem Name, Darreichungsform oder Zulassungs­nummer von Arzneimitteln, inklusive Fach- und Gebrauchs­informationen, gebührenfrei recher­chiert werden, während weitere Daten gebühren­pflichtig bezogen werden mussten.

„Im Internet kursieren allerhand Informationen zu Arzneimitteln in unterschiedlicher Qualität. Umso wichtiger ist es, den Zugang zu Daten zu erleichtern, die von den Zulassungsbehörden offiziell geprüft sind“, sagte Michael Horn, Leiter der Abteilung 1 im BfArM, in der auch die Entwicklung der Arzneimittel­datenbank stattfindet. „Für uns ist es daher nur folgerichtig, dass Arzneimittel­informationen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, kostenfrei zugänglich sind.“

Die Datenbank umfasst Informationen zu allen in Deutschland verkehrsfähigen Arzneimitteln sowie zu Arznei­mitteln, deren Zulassung oder Registrierung erloschen ist. Das BfArM aktualisiert und pflegt die Datenbank gemeinsam mit den weiteren für die Arzneimittel­zulassung zuständigen Bundesober­behörden – dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel­sicherheit (BVL).

Eine Recherche ist über PharmNet.Bund, das Portal für Arzneimittel­informationen des Bundes und der Länder, unter Arzneimittel-Informationssystem möglich.

EB

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