BfArM erweitert öffentlichen Zugang zu Arzneimittel- und Zulassungsdaten

Berlin – Ab Mitte Februar 2025 wird die Recherche zu allen Arzneimittel- und Zulassungsdaten, die öffentlich gemacht werden dürfen, in vollem Umfang kostenfrei sein. Das teilte heute das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit.
Daten zu Arzneimitteln aus der Arzneimitteldatenbank des Bundes werden seit Jahren auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Bislang konnten schon Daten wie unter anderem Name, Darreichungsform oder Zulassungsnummer von Arzneimitteln, inklusive Fach- und Gebrauchsinformationen, gebührenfrei recherchiert werden, während weitere Daten gebührenpflichtig bezogen werden mussten.
„Im Internet kursieren allerhand Informationen zu Arzneimitteln in unterschiedlicher Qualität. Umso wichtiger ist es, den Zugang zu Daten zu erleichtern, die von den Zulassungsbehörden offiziell geprüft sind“, sagte Michael Horn, Leiter der Abteilung 1 im BfArM, in der auch die Entwicklung der Arzneimitteldatenbank stattfindet. „Für uns ist es daher nur folgerichtig, dass Arzneimittelinformationen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, kostenfrei zugänglich sind.“
Die Datenbank umfasst Informationen zu allen in Deutschland verkehrsfähigen Arzneimitteln sowie zu Arzneimitteln, deren Zulassung oder Registrierung erloschen ist. Das BfArM aktualisiert und pflegt die Datenbank gemeinsam mit den weiteren für die Arzneimittelzulassung zuständigen Bundesoberbehörden – dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
Eine Recherche ist über PharmNet.Bund, das Portal für Arzneimittelinformationen des Bundes und der Länder, unter Arzneimittel-Informationssystem möglich.
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