Bislang 83 Anbauvereinigungen für Cannabis zugelassen

Berlin – Das Cannabisgesetz sieht die Zulassung von Anbauvereinigungen vor – das sind sind eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften zum Eigenanbau von Cannabis für ihre Mitglieder.
Bis Dezember 2024 wurden bundesweit 444 Anträge zur Zulassung dieser Vereinigungen gestellt, davon 114 in Nordrhein-Westfalen, 72 in Baden-Württemberg und und 55 in Niedersachsen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke im Bundestag hervor.
In bundesweit 83 Fällen erteilten die Behörden die Erlaubnis zur Gründung einer Vereinigung. In zwölf Fällen wurden Anträge abgelehnt, darunter allein sechs in Niedersachsen. In weiteren 349 Fällen steht ein Bescheid noch aus. Die meisten Genehmigungen wurden in Nordrhein-Westfalen (25) und Niedersachsen (20) erteilt.
Die Politik hofft, durch die Vereinigungen den Schwarzmarkt einzudämmen. „Die Teillegalisierung des privaten und gemeinschaftlichen Eigenanbaus von Cannabis kann dazu führen, dass ein Teil des bisher illegalen Angebotes von Cannabis durch eine legale private oder gemeinschaftliche (Eigen-)Produktion ersetzt wird“, heißt es in der Antwort.
Inwieweit dies gelinge, sei noch nicht sicher – dies „hängt maßgeblich davon ab, in welchem Maße die Möglichkeiten des privaten und gemeinschaftlichen Eigenanbaus wahrgenommen werden“, so die Bundesregierung.
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