Vermischtes

BKK Dachverband setzt sich für mehr Nachhaltigkeit in der Pflege ein

  • Donnerstag, 29. Mai 2025
/Thipok, stock.adobe.com
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Berlin – Der BKK Dachverband setzt sich für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der pflegerischen Versorgung ein. In einem Hintergrundpapier legt der Verband dar, welche Maßnahmen dafür umgesetzt werden müssten. Am wichtigsten sei es, die Nachhaltigkeit in das Sozialgesetzbuch aufzunehmen und die Prävention zu stärken.

„Nachhaltigkeit ist kein Nice-to-have, um das wir uns erst kümmern, wenn alle anderen drängenden Probleme im Gesundheitswesen gelöst sind“, betonte die Vorständin des BKK Dachverbandes, Anne-Kathrin Klemm, angesichts der Veröffentlichung des Papiers.

Umgekehrt werde ein Schuh daraus. Durch nachhaltiges Handeln in der pflegerischen Versorgung eröffneten sich neue Wege zur Lösung unserer drängendsten Probleme.

„Damit schonen wir natürliche, finanzielle und personelle Ressourcen, verzögern oder verhindern gar den Eintritt von Pflegebedürftigkeit und rüsten unser Pflegesystem für die sich zuspitzende Klimakrise sowie für die demografische Alterung unserer Gesellschaft.“

Pflegeversicherung muss Beitrag leisten

In Deutschland sei die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Klimaschutzgesetz gesetzlich festgeschrieben.

„Um das angestrebte Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, ist eine aktive Mitwirkung aller gesellschaftlichen Bereiche unerlässlich. Dies schließt auch die soziale Pflegeversicherung (SPV) und die von ihr maßgeblich beeinflussten Versorgungsbereiche wie die Pflegeheime, die Pflegedienste und häusliche Pflege ein“, heißt es in dem Hintergrundpapier.

„Obwohl genaue Zahlen zu den Treibhausgasemissionen zum Beispiel der stationären Pflegeeinrichtungen nicht immer separat erfasst werden, ist bekannt, dass das Gesundheitswesen insgesamt etwa sechs Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen in Deutschland verursacht.“ Hinzu komme der hohe Verbrauch an Einwegprodukten, Energie und Wasser.

Zudem sei der Ressourcenverbrauch im Gesundheitswesen seit den 1990er-Jahren um 80 Prozent gestiegen: eine besorgniserregende Entwicklung mit steigender Tendenz, die ökologische und starke ökonomische Auswirkungen habe. „Nachhaltiges Handeln in der Pflege bedeutet, Versorgungsprozesse so zu gestalten, dass sie zugleich sozial gerecht, ökologisch verantwortungsvoll und wirtschaftlich tragfähig sind“, heißt es weiter.

Zielkonflikt in der Sozialversicherung auflösen

„Die Bedeutung von Klimaneutralität und ökologischer Nachhaltigkeit nimmt stetig zu, steht aber im Spannungsfeld zu den strengen Rahmenbedingungen der Sozialversicherung, insbesondere auch der SPV“, schreibt der BKK Dachverband. „Diese ist primär auf soziale und ökonomische Nachhaltigkeit ausgerichtet und kennt bisher keine expliziten Ziele für ökologische Nachhaltigkeit und Klimaschutz sowie Klimaanpassungsmaßnahmen.“

Spezifische Regelungen, die Kranken- und Pflegekassen ermächtigen, aktiv zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen oder zu einer ökologisch verantwortlichen Ressourcennutzung beizutragen, fehlten derzeit. Dringend notwendige Maßnahmen und Investitionen, die auf eine langfristige Ressourcenschonung abzielen, würden rechtlich nicht explizit berücksichtigt.

Konkret fordert der BKK Dachverband, Nachhaltigkeit als Grundprinzip des Sozialrechts zu verankern. Dafür müsse der Paragraf 1 des Sozialgesetzbuches (SGV) I angepasst werden. „Diese Anpassung soll sicherstellen, dass die Sozialgesetzgebung eine soziale, ökologische und ökonomische Entwicklung ermöglicht, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden“, fordert der Verband.

Das Wirtschaftlichkeitsgebot ergänzen

Darüber hinaus solle Nachhaltigkeit auch Bestandteil des Verwaltungshandelns werden. Dafür sei sie im Haushaltsrecht zu verankern. „Der dritte Schritt sieht die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in das Leistungsgeschehen vor“, heißt es weiter in dem Papier.

„Dazu müssen die allgemeinen Vorschriften des § 1 SGB V und § 1 SGB XI sowie das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V und § 29 SGB XI) um Bestimmungen ergänzt werden, die den Kranken- und Pflegekassen einen Rahmen zur Förderung einer nachhaltigen Versorgung geben.“

Im vierten Schritt sei zu prüfen, ob und inwieweit spezifische und zielgenaue Anpassungen bestehender Regelungen vorzunehmen sind. So wäre zu prüfen, ob zum Beispiel die Medizinischen Dienste im Rahmen der Qualitätssicherung und -prüfung in die Lage versetzt werden können, die Nachhaltigkeitsqualität von Pflegeleistungen und -einrichtungen angemessen und nachvollziehbar zu beurteilen.

Darüber hinaus fordert der BKK Dachverband, Pflegeprävention als strategischen Hebel einzusetzen: „Wir brauchen einen neuen Fokus auf die Gesunderhaltung als tragende Säule in der Versorgung, um Ressourcen zu schonen und die Lebensqualität zu steigern.“ Zudem müssten die Potenziale der Digitalisierung konsequent genutzt werden, um Effizienz zu steigern, Prozesse zu optimieren und die Versorgung zukunftsfähig zu gestalten.

„Notwendige Investitionen in eine moderne und nachhaltige Pflegeinfrastruktur sind keine Belastung, sondern eine Investition in die Zukunft“, heißt es weiter. „Sie senken langfristig die Kosten und verbessern die Umweltstandards.“

fos

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