Bundesamt warnt vor Wundermitteln gegen Corona

Berlin – Im Zuge der Pandemie hat das Onlineangebot von Nahrungsergänzungsmitteln, die vermeintlich gegen COVID-19 und andere schwerwiegende Erkrankungen helfen sollen, zugenommen. Das berichtete der Präsident des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Friedel Cramer, heute bei der Vorstellung mehrerer Monitoringberichte zur Lebensmittelsicherheit in Deutschland.
Die zuständigen Überwachungsbehörden hatten dafür im Internet recherchiert und stießen allein in Deutschland auf 60 Webseiten, die mit nicht zulässigen Werbeaussagen auffielen. „Aus meiner Sicht ist es unerhört, wie manche Anbieter versuchen, aus den Ängsten der Menschen Profit zu schlagen“, so Cramer. Nahrungsergänzungsmittel könnten COVID-19-Erkrankungen weder verhindern noch heilen.
Bereits im April sei das BVL aus diesem Grund auf die Europäische Kommission zugegangen. Gemeinsam mit den anderen EU-Mitgliedern wurde daraufhin ein Aktionsplan aufgelegt, an dem auch große Onlineverkaufs- und -werbeplattformen wie Ebay, Alibaba und Facebook beteiligt sind.
Onlinehändler, die mit unrechtmäßigen Werbeaussagen vermeintliche Wundermittel gegen COVID-19, Krebs oder andere ernste Krankheiten vertreiben, sollen so aus dem Verkehr gezogen werden. Bislang seien dabei EU-weit 592 Webseiten auffällig geworden.
Akute Gesundheitsrisiken
Ein ähnlich gelagerter Fall beschäftigte die Lebensmittelprüfer im vergangenen Jahr. Demnach würden auch Aprikosenkerne als Nahrungsergänzungsmittel mit vermeintlich heilender Wirkung oder gesundheitsfördernder Snack vertrieben, erklärte Georg Schreiber, Leiter Abteilung Lebensmittelsicherheit beim BVL.
Diese enthalten natürlicherweise Blausäure, die in hoher Konzentration tödlich sein kann. Bei bitteren Kernen ist der Blausäuregehalt in der Regel höher als bei süßen. Bei der Untersuchung von 43 Proben hätten 79 Prozent über dem gesetzlichen Höchstgehalt an Blausäure gelegen, so Schreiber.
Bei den untersuchten bitteren Kernen habe die Konzentration den Höchstgehalt im Schnitt um das Hundertfache überstiegen. „Das heißt, schon beim Verzehr von ein bis zwei bitteren Aprikosenkernen am Tag kann es zu einer akuten Gesundheitsgefahr wie Vergiftung oder Tod kommen“, sagte Schreiber.
Das Thema müsse bei amtlichen Kontrollen verstärkt berücksichtig werden, heißt es im bundesweiten Überwachungsplan. Der Bericht ist eine Zusammenfassung jährlich wechselnder Schwerpunktprüfungen beispielsweise auf potenziell gesundheitsgefährdende Rückstände und Inhaltsstoffe in Lebensmitteln, die von den Überwachsungsämtern der Länder und dem BVL gemeinsam erstellt wird.
Zu diesen Schwerpunkthemen zählte 2019 auch die Untersuchung von verschiedenen Süßwasserfischen auf Rückstände von Desinfektionsmitteln. Diese werden in der Fischverarbeitung regelhaft eingesetzt, müssen aber anschließend gründlich abgespült werden.
Schreiber hob die Ergebnisse der Untersuchung von Pangasius hervor und sprach von einer nicht akzeptablen Situation. Demnach bestand bei zehn Prozent der 80 untersuchten Proben des Speisesüßwasserfischs eine akute Gesundheitsgefahr. In drei Proben wiesen die Prüfer hohe Rückstandgehalte von Chlorat nach, in weiteren fünf von Benzalkoniumchlorid (BAC).
„In diesen Proben wurde die Referenzdosis überschritten, es reicht also ein Filet, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu verursachen“, so Schreiber. Der Fisch stamme überwiegend aus vietnamesischer Aquazucht. Er rufe Hersteller und Importeure auf, mehr Eigenkontrollen durchzuführen, um Misstände, wie sie im vergangenen Jahr festgestellt worden seien, zu beheben.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: