Vermischtes

Bundesinstitut warnt vor Schlafbeeren­präparaten

  • Mittwoch, 11. September 2024

Berlin – Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt vor der Verwendung von Schlafbeerenpräparaten, die oft unter dem Namen Ashwagandha gehandelt werden. Insbesondere Kinder, Schwangere und Stillende sowie Menschen mit einer Erkrankung der Leber sollten auf die im Handel und im Internet erhältlichen Pul­ver, Kapseln, Tropfen oder Tees verzichten, hieß es vom BfR.

Ohnehin gebe es keine einzige wissenschaftlich belegte positive Wirkung solcher Mittel. Zubereitungen von Ashwagandha werden dem BfR zufolge im Deutschen auch als Schlafbeere, indischer Ginseng oder Winter­kirsche bezeichnet. Die Pflanze mit dem Fachnamen Withania somnifera kommt weit verbreitet in Afrika, auf der Arabischen Halbinsel und in Asien sowie etwa auch in Spanien und Griechenland vor.

Von den Anbietern werde häufig eine vermeintliche gesundheitliche Wirkung beworben – wie Leistungs­steigerung, besseres Einschlafen oder Stressminderung. „Allerdings sind die versprochenen positiven Wir­kungen wissenschaftlich nicht belegt und die gesundheitlichen Risiken, die mit der Einnahme dieser Pflan­zenzubereitungen verbunden sein können, bisher nicht gut untersucht“, hieß es von den Experten.

Die Studienlage zu den Präparaten sei bisher nicht ausreichend. Es gebe aber Berichte zu Akutfolgen wie Übelkeit, Erbrechen und Durchfall sowie Benommenheit, Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit und Hautausschläge. „Zudem gibt es Hinweise darauf, dass die Präparate das Immunsystem sowie das endokrine System - Effekte auf den Cortisol- und Blutzuckerspiegel, Schilddrüsen- und Sexualhormone – beeinflussen können.“

Anlass zu besonderer Vorsicht geben dem BfR zufolge Fallberichte über Leberschäden, die möglicherweise mit dem Verzehr von Ashwagandha-haltigen Präparaten in Zusammenhang stehen. „Hinweise gibt es auch darauf, dass es Wechselwirkungen von Ashwagandhapräparaten mit anderen Medika­menten gibt, etwa mit solchen, die den Blutzuckerspiegel (Antidiabetika), den Blutdruck (Blutdrucksenker) und das Immunsystem (Immunsuppressiva) regulieren“, warnte das Bundesinstitut.

„Basierend auf den bisher veröffentlichten Risikobewertungen sowie den international registrierten Fallbe­rich­ten empfehlen das BfR und andere europäische Behörden, keine Ashwagandha-haltigen Präparate ein­zunehmen“, lautete das Fazit der Behörde.

Ashwagandha-Pflanzen werden traditionell in der ayurvedischen Medizin genutzt, vor allem die Wurzeln oder Zubereitungen davon. Dabei unterschieden sich die Art und die Gehalte der Inhaltsstoffe bei den in Europa erhältlichen Nahrungsergänzungsmitteln stark, hieß es.

Anders als Arzneimittel – auch solche mit pflanzlichen Wirkstoffen – durchlaufen Nahrungsergänzungsmittel kein vergleichbares behördliches Zulassungsverfahren, bevor sie in den Handel gelangen, wie das BfR erläu­tert. Sie würden nicht eigens auf Sicherheit und Verträglichkeit geprüft, dafür seien vielmehr Hersteller, Importeur, Anbieter und Vertreiber verantwortlich.

dpa

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