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Bundessozialgericht: Sturz von Kliniktoilette kann unfallversichert sein

  • Mittwoch, 18. Juni 2025
/toa555, stock.adobe.com
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Kassel – Patienten auf der Schlaganfallstation eines Krankenhauses können beim Sturz von der Toilette unter Umständen doch unfallversichert sein. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az.: B 2 U 6/23 R).

Geklagt hatte eine Frau aus Berlin, die 2019 wegen einer Hirnblutung mit Sprachstörungen und Halbseitenlähmung stationär behandelt worden war. Am Unfalltag begleitete sie ein Pfleger ins Badezimmer, verließ den Raum jedoch, als die Frau auf der Toilette saß. Während des Aufenthalts stürzte sie und verletzte sich am rechten Arm.

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft lehnte eine Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Dagegen klagte die Frau erfolglos beim Sozialgericht Berlin. Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg wies die Berufung zurück.

Der Gang zur Toilette sei der unversicherten privaten Sphäre zuzuordnen und keine medizinisch verordnete Mobilisierungsmaßnahme gewesen, so die Vorinstanzen. Auch hätten keine besonderen Gefahren durch die räumliche Situation bestanden.

Nach natürlicher Betrachtungsweise sei der gesamte Badezimmeraufenthalt unversichert. Sturzgefahren, die aus der behandelten Krankheit resultierten, seien ebenso wenig versichert wie allgemeine Behandlungsrisiken.

Das BSG hat den Rechtsstreit nun allerdings an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen. Zwar gehöre ein Toilettengang grundsätzlich zur privaten Sphäre, hieß es vom höchsten deutschen Sozialgericht. Ein Unfall könne aber versichert sein, wenn er auf krankenhaustypische Gefahren oder fehlende Sicherungsmaßnahmen zurückzuführen sei.

Für eine Entscheidung hält das BSG für maßgeblich, ob die Sanitäreinrichtungen eines Krankenzimmers so gestaltet sind, dass sie ohne Gefährdung von den Patienten benutzt werden können – etwa durch das Bereitstellen eines Hockers oder das Anbringen von Haltegriffen. Das LSG Berlin-Brandenburg muss nun prüfen, ob die erforderlichen baulich-räumlichen Vorkehrungen auf der Station vorhanden waren.

dpa/may

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