Cannabishaltige Lebensmittel dürfen nicht ohne weiteres verkauft werden

Berlin – Cannabishaltige Lebensmittel dürfen laut einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts nicht ohne weiteres verkauft werden. Ein neuartiges, aber zuvor nicht auf Gesundheitsgefahren geprüftes Lebensmittel dürfe nicht ohne weiteres vertrieben werden, erklärte das Berliner Verwaltungsgericht zur Urteilsbegründung.
Ein Hersteller von Lebensmitteln, die Cannabidiol enthalten, war mit einem Eilantrag gegen ein entsprechendes Verbot durch ein Berliner Bezirksamt vorgegangen. Der Antragssteller produziert laut Gerichtsinformationen cannabishaltige Kapseln und Öle.
Der Hersteller argumentierte vor Gericht, es handle sich bei seinen Produkten um neuartige Lebensmittel, deren gesundheitsschädliche Wirkung nicht nachgewiesen sei.
Das Berliner Verwaltungsgericht folgte dieser Einschätzung in seiner Entscheidung nicht. Der Nachweis einer konkreten Gesundheitsgefahr sei nicht erforderlich. Maßgeblich sei allein, dass das Produkt nicht auf mögliche Gesundheitsgefahren untersucht worden sei.
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