Coronaimpfstoff Nuvaxovid bald als Einzeldosisfertigspritze verfügbar

Berlin – Der vom Bund beschaffte proteinbasierte Coronaimpfstoff „Nuvaxovid JN.1“ des pharmazeutischen Unternehmers Novavax soll ab November als Einzeldosisfertigspritze auf den Markt kommen. Das hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) bekannt gegeben.
Die Zulassung für den europäischen Markt hatte Sanofi zum Oktober dieses Jahres übernommen. Um Auslieferung und Produktion für den deutschen Markt kümmert sich aber auch in der Impfsaison 2025/26 weiterhin Novavax.
„Bestellungen des COVID-19-Impfstoffprodukts Nuvaxovid JN.1 Injektionsdispersion in einer Fertigspritze von Leistungserbringenden, die bei Apotheken bis zum 11.11.2025 eingehen, werden ab dem 17.11.2025 beliefert“, schreibt das PEI.
Die Behörde weist darauf hin, dass der an die SARS-CoV-2 Variante JN.1 angepasste Impfstoff Nuvaxovid sowohl von der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) als auch der Richtlinie des G-BA über Schutzimpfungen gedeckt ist.
Die konkrete Auswahl des COVID-19-Impfstoffs bleibt grundsätzlich gemeinsame Entscheidung von Arzt und Patient und hängt von zahlreichen Faktoren wie der Anamnese und den bereits erhaltenen Impfungen der zu impfenden Person ab.
Bei der Impfstoffwahl sei das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten, schreibt das PEI. Da zentral beschaffter Impfstoff unentgeltlich vom Bund an den Großhandel abgegeben werde, entstünden den Krankenkassen dabei nur Kosten für die Impfleistung, nicht aber für den Impfstoff.
Bisher sind Coronaimpfstoffe zumeist als Fertiglösung, nicht aber als Injektionsdispersion in einer Fertigspritze erhältlich. Das bedeutet für Arztpraxen, dass sie Mehraufwand haben, weil die Impfungen mit mehreren Patienten koordiniert werden müssen.
Noch Ende August hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit Verweis auf das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) am PEI drauf hingewiesen, dass etwa der an die Omikron-Variante LP.8.1 angepasste mRNA-Coronaimpfstoff Comirnaty LP.8.1 von Biontech/Pfizer nur in Mehrdosenbehältnissen bereitsteht.
Da der Bezug von Einzeldosenbehältnissen nicht möglich sei, wies das ZEPAI damals ausdrücklich darauf hin, dass der Bund weiterhin keine Regressansprüche erheben werde, wenn bei bedarfsgerechter Bestellung oder sorgfältiger Terminplanung Impfstoffdosen verfallen oder weniger als zum Beispiel sechs Impfstoffdosen aus einem Mehrdosenbehältnis entnommen würden. Regressansprüche der Krankenkassen können laut ZEPAI nicht entstehen, da der Bund den Impfstoff zentral beschaffe und weiterhin kostenlos zur Verfügung stelle.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit:
1