Coronaregeln: Datenschutzbeauftragter gegen Handyüberwachung

Augsburg – Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber lehnt eine Überwachung der 15-Kilometer-Regel in Pandemiehotspots mittels Handyüberwachung strikt ab.
„GPS-Daten können noch nicht mal zwischen Tiefgarage und viertem Stock in einem Haus unterscheiden. In Gebäuden funktioniert GPS nicht“, sagte er der Augsburger Allgemeinen. Auch eine Funkzellenabfrage zeige noch nicht einmal verlässlich, in welcher Straße eine Person gewesen sei. „Also was soll das? Das ist keine Lösung.“
Gemeindetagspräsident Uwe Brandl hatte zuvor dem Bayerischen Rundfunk gesagt: „Wir könnten heute Bewegungsprofile aus den Handys auslesen und auf diese Weise sehr treffsicher feststellen, wo sich die Menschen aufhalten. Wir müssen uns halt jetzt entscheiden, was wichtiger ist, der Gesundheitsschutz oder der Datenschutz.“
Kelber zog einen Vergleich mit der Corona-Warn-App. Die sei zur Überwachung der 15-Kilometer-Regel ebenfalls ungeeignet.
In Frankreich beispielsweise habe die App nur zwei Millionen Nutzer gefunden und sei gescheitert. „Die Akzeptanz würde schlagartig sinken und man würde Ressourcen und Zeit vergeuden“, betonte Kelber.
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