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Deutsches Krebsforschungs­zentrum empfiehlt Checkliste für Gesundheits-Apps

  • Dienstag, 25. Februar 2020
/BillionPhotos.com
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Heidelberg – Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) warnt davor, Gesundheits-Apps ungeprüft zu verwenden. Anwender sollten sich vorab vergewissern, wie sicher und valide die App arbeitet. Das DKFZ empfiehlt dafür eine Checkliste, die das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) vorgestellt hat.

Laut einer Umfrage des Verbandes Bitkom aus dem vergangenen Jahr ist die Bereitschaft der Bevölkerung groß, sich auf digitale Lösungen im Gesundheitswesen einzulassen. Danach nutzen zwei von drei Smartphone-Besitzern in Deutschland Gesundheits-Apps.

Informationen zu Gesundheits-, Fitness- und Ernährungsthemen liegen dabei ganz vorne. Im konkreten Krankheitsfall wären über zwei Drittel bereit, digitale Unterstützungsan­ge­bote einzusetzen.

„Aber was bringen die Apps wirklich? Welchen Nutzen haben sie? Sind die Inhalte seriös und wissenschaftlich fundiert? Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?“, umreißt der Krebsinformationsdienst am DKFZ wichtige Fragen rund um die Apps.

Die APS-Checkliste frage deshalb Zweck und Funktionalität der App, das Vorhandensein von Prüfsiegeln wie dem HONcode, Impressum und verständliche Datenschutzerklärung sowie die Finanzierungsform ab. Außerdem beziehe sie die Bewertungen anderer Nutzer der App ein.

„Die Checkliste ist ein einfaches, aber gutes Instrument, um auf Nummer sicher zu gehen. Werden die Kriterien nicht oder nur teilweise erfüllt, ist Skepsis angebracht“, erläuterte die Leiterin des Krebsinformationsdienstes am DKFZ, Susanne Weg-Remers.

Ende 2019 ist das Gesetz „Digitale Versorgung“ in Kraft getreten. Es schafft die gesetzli­che Grundlage, um künftig die ärztliche Verordnung von medizinischen Apps zu ermögli­chen.

Infrage kommen Apps, die als Medizinprodukt zugelassen sind. Inzwischen liegt auch die dazugehörige Rechtsverordnung vor, die Sicherheits- und Nutzenanforderungen regeln soll. Für die Nutzenbewertung der Apps ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zuständig.

hil

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