Vermischtes

Dopingprozess: Arzt Mark S. zu knapp fünf Jahren Haft verurteilt

  • Freitag, 15. Januar 2021
/picture alliance, Peter Kneffel
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München – Der Erfurter Arzt Mark S. ist wegen jahrelangen Blutdopings zu einer Haftstrafe von vier Jah­ren und zehn Monaten verurteilt worden. Zusätzlich bekam er ein Berufsverbot von drei Jahren auferlegt. Das verkündete das Landgericht München II heute.

Neben dem Mediziner wurden auch dessen vier Helfer in dem ersten großen Strafprozess in Deutschland seit Einführung des Anti-Doping-Gesetzes 2015 schuldig gesprochen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Mark S. mehrere Winter- und Radsportler über Jahre mit Blut­do­ping behandelte. Zudem verabreichte er einer österreichischen Mountainbikerin in einem Fall ein Präpa­rat, das nicht für den Gebrauch an Menschen zugelassen war. Der 42-Jährige wurde deshalb von der Straf­kammer unter dem Vorsitz von Richterin Marion Tischler auch wegen gefährlicher Körper­verletzung verurteilt.

Als wichtigster Helfer des Mediziners erhielt der Handwerker Dirk Q. eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Die Krankenschwester Diana S. wurde zu einem Jahr und vier Monate auf Bewährung ver­ur­teilt. Der Notfallsanitäter Sven M. und Ansgard S. erhielten Geldstrafen. Gegen die Urteile sind Rechts­mittel möglich, sie sind noch nicht rechtskräftig.

Das Netzwerk war Anfang 2019 aufgeflogen. Bei Razzien in Erfurt und während der Nordischen Ski-WM in Seefeld wurden im Rahmen der „Operation Aderlass“ vier der fünf Angeklagten verhaftet. In dem Pro­zess legten alle fünf – teils umfassende – Geständnisse ab.

Deutsche Sportfunktionäre und Anti-Doping-Kämpfer hoffen, dass von dem Verfahren ein abschrecken­des Signal an Betrüger ausgeht. Nachdem Doping Ende 2015 in Deutschland als Straftat eingestuft wor­den war, war dieses Verfahren das erste aus dem Spitzensport.

DOSB-Präsident Alfons Hörmann prognostizierte zuletzt, dass der Prozess und das Urteil „Auswirkungen auf den gesamten Weltsport“ haben werde.

Einige involvierte Athleten wurden in ihren Heimatländern separat angeklagt und verurteilt; zumeist sprangen dabei Bewährungsstrafen heraus. In dieser Woche erhielt der österreichische Radprofi Stefan D. als Folge der Zusammenarbeit mit Mark S. eine Haftstrafe. Deutsche Sportler waren nicht Teil der ­An­klage in München.

dpa

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