Vermischtes

Elektronische Todesbescheinigung könnte Datengrundlage verbessern

  • Freitag, 15. August 2025
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Wiesbaden – Die bundesweite Einführung einer elektronischen Todesbescheinigung (eTB) könnte sowohl zur schnelleren Wahrnehmung von Gesundheitsgefahren als auch zur Verbesserung der Datengrundlage der Todesursachenstatistik beitragen. Dies zeigen Ergebnisse eines entsprechenden Pilotprojektes, das in Baden-Württemberg und Sachsen durchgeführt wurde.

In Deutschland gibt es derzeit in den 16 Bundesländern 16 verschiedene Todesbescheinigungen, die nicht nur voneinander, sondern jeweils auch von Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) abweichen. Zudem birgt das händische Ausfüllen durch Ärztinnen und Ärzte Risiken für Übertragungsfehler.

Vor diesem Hintergrund hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) das Statistische Bundesamt (Destatis) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) damit beauftragt, eine bundeseinheitliche Todesbescheinigung zu pilotieren.

Das zentrale Ergebnis: Das Verfahren für eine elektronische Todesbescheinigung hat in der ärztlichen Anwendung sowie in der Nutzung nachfolgender Behörden wie etwa Gesundheitsämtern überzeugt.

Die automatisierte Datenbereitstellung führte unter anderem zu einer deutlichen Zeitersparnis. So konnten beispielsweise 4.463 erfasste medizinische Einzeltexte (mehr als 90 Prozent) automatisch kodiert werden.

Zudem gab es deutlich weniger fehlende oder falsche Angaben (zum Beispiel Verdreher bei Geburts- und Sterbedatum) als beim rein papierbasierten Verfahren – und in der Folge deutlich weniger Rückfragen.

Zur Einordnung: Die am Projekt teilnehmenden Gesundheitsämter schätzen, dass derzeit etwa fünf bis fünfzehn Prozent der handschriftlichen Todesbescheinigungen korrigiert oder neu ausgestellt werden müssen.

Insgesamt könnte die flächendeckende Einführung einer eTB laut den Projektergebnissen dazu beitragen, Gesundheitsgefahren schneller zu erkennen.

Mit der entsprechenden Infrastruktur träfen elektronische Meldungen innerhalb von Minuten nach der Ausstellung einer Todesbescheinigung im Gesundheitsamt ein und würden so eine unmittelbare Reaktion auf Entwicklungen ermöglichen. Auch nachfolgende Meldungen an Landesgesundheitsbehörden – zum Beispiel bei infektionsbedingten Sterbefällen – könnten künftig früher als derzeit erfolgen.

Ein eTB-Kerndatensatz würde zugleich eine fundiertere Todesursachenforschung fördern, da sich die Datengrundlage der Todesursachenstatistik verbessert und Verzerrungen durch bundeslandabhängige Todesbescheinigungen minimiert werden.

aha

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