Vermischtes

Erstes US-Glyphosat-Urteil gegen Bayer wird in Berufung verhandelt

  • Dienstag, 2. Juni 2020
Kläger Dewayne Johnson während des Monsanto-Prozesses /dpa
Kläger Dewayne Johnson während des ersten Monsanto-Prozesses /dpa

San Francisco – Zahlreiche US-Klagen wegen angeblicher Krebsrisiken von Unkrautver­nich­tern mit dem Wirkstoff Glyphosat haben Bayer in eine schwere Krise gebracht. Der Le­­­verkusener Agrarchemie- und Pharmariese weist die Vorwürfe indes zurück und hat die bisherigen Urteile angefochten.

Der Rechtsstreit, mit dem das Debakel für den Konzern begann, geht nun in die nächste Runde. Die erste Anhörung vor dem Berufungsgericht ist für heute 18 Uhr (MESZ) in San Francisco terminiert. Bayer will den im ersten Glyphosatverfahren in den USA erlittenen Schuldspruch dort aufheben lassen.

Die Geschworenenjury eines Gerichts in San Francisco hatten am 10. August 2018 ent­schie­den, dass der zum Bayerkonzern gehörende US-Saatguthersteller Monsanto dem Krebs­kranken Dewayne Johnson 289 Millionen Dollar (260 Millionen Euro) an Schaden­ersatz zahlen muss.

Johnson, bei dem 2014 Lymphdrüsenkrebs diagnostiziert worden war, hatte dafür Mon­san­tos Unkraut­vernichter Roundup verantwortlich gemacht und dem zu Bayer gehören­den Unternehmen vorgeworfen, die Gefahren verschwiegen zu haben. Die Jury folgte nach einem vierwöchigen Prozess weitgehend der Argumentation der Klä­gerseite.

Zuletzt war Bayer laut eigenen Angaben mit 52.500 zugestellten US-Klagen wegen an­geb­licher Krebsgefahren glyphosathaltiger Unkrautvernichter von Monsanto konfrontiert. Der Konzern ist sich keiner Schuld bewusst, die Produkte seien bei sachgemäßer Anwen­dung harmlos, beteuert der Konzern immer wieder. Das Unternehmen stützt sich dabei auf verschiedene wissenschaftliche Studien und Regulierungsbehörden.

Nach Darstellung von Bayer kamen die erstinstanzlichen Schuldsprüche in den USA trotz mangelhafter Beweise zustande. Zudem seien in den Verfahren verschiedene Fehler ge­macht worden, etwa indem bestimmte Beweismittel gar nicht zugelassen wurden.

Bayer dürfte nicht geholfen haben, dass bei den Prozessen bislang mit Laien besetzte Geschworenenjurys urteilten, die den Argumenten der Klägeranwälte womöglich offener gegenüberstanden als Berufsrichter. Im Berufungsverfahren wird dies nicht mehr der Fall sein – hier entscheidet ein aus drei Richtern bestehendes Panel.

dpa

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