Ethische Hilfestellung für die stationäre Altenpflege in der Coronapandemie

Hannover – Die Ethikkommission der Pflegekammer Niedersachsen hat einen Leitfaden zu ethischen Fragestellungen für die stationäre Altenpflege in der Coronapandemie vorgestellt. Die Autoren reflektieren darin exemplarische Situationen und wollen Einrichtungen und Mitarbeitenden so konkrete Hilfestellungen bieten.
Die in Alten- und Pflegeheimen lebenden Menschen sind bekanntlich in einem besonderen Maße gefährdet, schwer an COVID-19 zu erkranken. Dieses erfordert weitreichende Schutzmaßnahmen.
„Das moralische Dilemma in der Pflegeeinrichtung besteht im Konflikt zwischen dem Ziel der Ermöglichung von selbstbestimmter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und dem Schutz der Bewohner und der Mitarbeitenden einer Pflegeeinrichtung vor der Ausbreitung der COVID‐19‐Infektion in der Einrichtung abwägen zu müssen“, schreiben die Autoren.
In dem Leitfaden angesprochene Beispielsituationen betreffen auch die Coronatests: „Verweigert ein Bewohner eine regelmäßige Testung, wäre er spätestens bei einer positiven Testung in der Einrichtung wie ein Verdachtsfall mit verstärkter Isolation zu behandeln“, heißt es in dem Leitfaden.
Verweigere ein Besucher eine Testung, scheine „ein befristetes Betretungsverbot angemessen, da es dem Besucher freisteht, die Betretung durch eine Testung zu erreichen“, so die Autoren. Weitere Bereiche, auf die der Leitfaden eingeht, sind der Umgang mit Demenzkranken in der Pandemie und die Bedürfnisse Sterbender und ihrer Angehörigen.
„Die Mitarbeitenden der stationären Altenpflege sind bis über ihre Belastungsgrenzen hinaus gefordert. Um schwerwiegende Situationen ohne anhaltende Beeinträchtigung zu überstehen, sollte eine psychosoziale Begleitung und Betreuung der Mitarbeitenden gewährleistet sein“, betonen die Autoren des Leitfadens.
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