Experten warnen vor dem West-Nil-Virus

Halle – Experten warnen weiterhin vor einer wachsenden Gefahr durch das West-Nil-Virus. „Unserer Prognose lautet: Das West-Nil-Virus bleibt“, sagte Wolfgang Gaede, Leiter des Fachbereichs Veterinärmedizin am Landesamt für Verbraucherschutz in Sachsen-Anhalt. Die Bilanz für das Jahr 2019 wurde gestern in Halle vorgestellt.
Zwar war im vergangenen Jahr nur bei einem Menschen eine Infektion nachgewiesen worden. Allerdings sei die Krankheit noch sehr neu, sagte Hanna Oppermann, Leiterin des Fachbereichs Hygiene. Erstmals habe sich 2018 ein Mensch in Deutschland mit dem Virus infiziert, ohne zuvor im Ausland gewesen zu sein. „Wir können bei dieser Krankheit von Anfang an verfolgen, wie sie sich verbreitet“, sagte Oppermann.
Es kann bei einigen Erkrankten Symptome wie Fieber oder Hautausschlag bis hin zu Entzündungen im Hirn auslösen. Besonders gefährdet seien Ältere, Schwangere, Kinder oder Personen mit schwachem Immunsystem.
2020 wurden den Angaben nach in Sachsen-Anhalt bislang vier Fälle bestätigt, drei von ihnen waren zuvor nicht auf Reisen gewesen. Häufiger als beim Menschen trete das meist durch Mücken übertragene Virus bereits jetzt bei Vögeln oder Pferden auf. Als Maßnahme gegen eine Ansteckung empfiehlt das Landesamt vor allem den Schutz vor Mückenstichen.
Neben dem West-Nil-Virus beschäftigten das Landesamt für Verbraucherschutz im vergangenen Jahr auch die Afrikanische Schweinepest oder Listerien. Insgesamt untersuchten die rund 450 Mitarbeiter unter anderem 15.000 Wasser- und 10.000 Lebensmittelproben oder kontrollierten die Einhaltung des Arbeitsschutzes, wie Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) bei der Vorstellung des Jahresrückblicks sagte.
Die Sicherheit am Arbeitsplatz sei noch immer ein wichtiges Thema. Fünf Menschen seien 2019 bei Arbeitsunfällen in Sachsen-Anhalt ums Leben gekommen, sagte der zuständige Dezernatsleiter Dietrich Probst.
„Unfälle passieren nicht einfach, sie haben Ursachen.“ In den meisten Fällen lägen diese bei Rechtsverstößen, falschen Arbeitsmaterialien oder einer nicht ausreichenden Gefährdungsbeurteilung.
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