Vermischtes

Gericht: Coronaschnelltest an Schule ist keine Körperverletzung

  • Donnerstag, 27. Mai 2021
/picture alliance, CTK, Ludek Perina
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Oldenburg – Ein Coronaschnelltest in der Schule ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg keine Körperverletzung. Der 1. Strafsenat verwarf den entsprechenden Antrag einer Mutter aus dem ostfriesischen Aurich, wie das Gericht heute zu einem Beschluss vom 10. Mai mitteilte (Az. 1 Ws 141/21).

Der Antrag der Frau sei aus formellen Gründen unzulässig, aber auch in der Sache unbegründet. Es liege kein hinreichender Tatverdacht einer Körperverletzung im Amt vor – der Schnelltest sei zulässig gewe­sen. Tests seien insgesamt verhältnismäßig, um eine große Zahl von Menschen vor einer möglichen In­fektion zu schützen.

Im vorliegenden Fall hatten das Kind der Frau aus Aurich und Klassenkameraden der 4. Klasse Kontakt zu einem positiv getesteten Kind. Das Gesundheitsamt sorgte daher am nächsten Morgen in der Klasse für Schnelltests.

Die Mutter allerdings zeigte den Angaben zufolge den zuständigen Mitarbeiter des Gesund­heitsamts we­gen Körperverletzung im Amt an. Sie legte auch ein Attest einer Ärztin vor, wonach ihr Kind unter ande­rem eine schwere psychische Traumatisierung wegen Tests erlitten haben soll.

Die Staatsanwaltschaft Aurich lehnte die Strafverfolgung ab, weil kein hinreichender Tatverdacht für eine Körperverletzung vorliege.

Die Frau legte Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg ein, die die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Aurich aber bestätigte. Dann rief die Mutter das Oberlandes­gericht an, wo sie eben­falls scheiterte.

dpa

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