Vermischtes

Gericht lehnt Antrag gegen Klinik-Umwandlung in Gesundheitszentrum ab

  • Dienstag, 13. Juni 2023
/picture alliance, Fabian Strauch
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Norden – Im Fall der umstrittenen Umwandlung des Krankenhauses in Norden (Landkreis Aurich) in ein Regionales Gesundheitszentrum hat das Verwaltungsgericht Oldenburg den Eilantrag eines Bürgers abgelehnt. Der erkrankte Mann, der zusammen mit einem Aktionsbündnis gegen die Umstrukturierung geklagt hatte, habe keine Antragsbefugnis, teilte das Gericht heute mit.

Die für das Verfahren einschlägigen Normen, etwa das Niedersächsische Krankenhausgesetz, dienten allein dem öffentlichen Interesse an einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung. „Nicht aber dem Schutz der einzelnen Bürger als mögliche Patienten“, betonte das Gericht. Gegen den Beschluss von gestern kann noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden.

Der Eilantrag hatte sich gegen einen Beschluss des Aufsichtsrates der Klinikträgergesellschaft vom April gerichtet, der vorsieht, das Norder Krankenhaus in ein Regionales Gesundheitszentrum mit einem ambulanten Notfallzentrum umzuwandeln. Rund 2.000 Menschen hatten dagegen Anfang Juni in Norden protestiert.

Ein Aktionsbündnis fürchtet, dass die Notfallversorgung rund um die Uhr wegfällt. Die mehr als 50.000 Einwohner und viele touristische Gäste im Einzugsbereich des Krankenhauses könnten dann in der rechtlich vorgeschriebenen Zeit von maximal 30 Autominuten kein Krankenhaus der Grund- und Notfallversorgung mehr erreichen, hieß es.

Die Klinikträgergesellschaft, zu der auch die Kliniken in Aurich und Emden gehören, begrüßte die Gerichtsentscheidung in einer Mitteilung. Die Umwandlung des Norder Krankenhauses in ein Regionales Gesundheitszentrum solle schrittweise zum 1. Juli erfolgen, hieß es.

dpa

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