Gericht weist Klage des Landkreises Goslar gegen Asklepios ab

Braunschweig – Das Landgericht Braunschweig hat heute die Klage des Landkreises Goslar gegen die Asklepios Kliniken abgewiesen (Aktenzeichen 8 O 2427/19), mit der der Landkreis 16 Millionen Euro erstreiten wollte. Aus Sicht des Landkreises hatte Asklepios gegen den Privatisierungsvertrag verstoßen, mit dem der private Krankenhausträger im Jahr 2003 dem Landkreis drei Krankenhäuser an den Standorten Goslar, Bad Harzburg und Clausthal-Zellerfeld für 15 Millionen Euro abgekauft hatte.
Der Kreis hatte Asklepios 2019 verklagt, nachdem die Bettenzahl am Standort Clausthal-Zellerfeld immer weiter reduziert worden war. Er warf Asklepios vor, sich nicht an die im Kaufvertrag festgeschriebene Abmachung gehalten zu haben, die Krankenhäuser weiterzuentwickeln. In dem Vertrag sind für den Fall der Vertragsverletzung Strafen von bis zu einer Million Euro pro Jahr vorgesehen.
Das Landgericht Braunschweig war anderer Ansicht als der Landkreis. Die Zivilkammer habe die Klage abgewiesen, weil sie keine Vertragsverletzung erkennen könne, sagte ein Sprecher des Landgerichts Braunschweig heute.
Eine zentrale Frage bei der Verhandlung war, was Weiterentwicklung in Bezug auf den Standort Clausthal-Zellerfeld bedeutet. Der Begriff sei auslegungsbedürftig, hatte die Richterin schon in ihrer vorläufigen Rechtsauffassung im August 2020 erklärt.
Der Vertrag kläre konkret nur, dass es grundsätzlich keine Schließung geben dürfe. Weiterentwickeln müsse nicht zwangsweise ausbauen bedeuten. Zudem sei der Landkreis nach Auffassung des Gerichts über die Entwicklung am Standort Clausthal-Zellerfeld informiert gewesen. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.
Darüber hinaus habe das Gericht hinsichtlich der Laufzeit des Vertrags auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwiesen, wonach ab einer bestimmten Laufzeit Vertragsanpassungen in der Regel unvermeidlich sind, wie Asklepios nach der Verhandlung erklärte. Das Gericht habe dafür einen Zeitrahmen von 15 Jahren vorgegeben. Diese vom Gericht geäußerte Frist sei demnach schon im Jahr 2018 abgelaufen.
„Wir sind für das klare und unmissverständliche Urteil des Landgerichts Braunschweig dankbar“, erklärte der Prozessvertreter der Asklepios Kliniken, Peter Gauweiler, nach dem Urteil. „Wie schon zuvor das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat nun auch das Landgericht Braunschweig erneut bestätigt, dass Asklepios den Versorgungsauftrag stets erfüllt hat und auch seinen weiteren Pflichten aus dem Privatisierungsvertrag nachgekommen ist.“
Landrat Thomas Brych erklärte nach dem Urteil: „Die heute verkündete Entscheidung des Landgerichts Braunschweig, unsere Klage abzuweisen, ist natürlich eine ausgesprochen unerfreuliche Nachricht. Wir können der Argumentation des Gerichts nicht folgen.“
Trotz der eindeutigen Entscheidung sei man weiterhin von der eigenen Argumenten überzeugt. Brych kündigte an, gemeinsam mit Politik und Anwälten die Urteilsbegründung zu prüfen und das weitere Vorgehen abzustimmen. „Unter anderem haben wir die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Ob wir von diesem Rechtsmittel Gebrauch machen, werden die Beratungen zeigen.“
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: