Vermischtes

Geschlossene Apotheken dürfen weiter Pflegeheime beliefern

  • Montag, 30. September 2019
/dpa
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Köln – Die drei Kölner Apotheken, die nach dem Tod einer jungen Mutter und ihres Babys durch ein vergiftetes Glukosearzneimittel vorsorglich geschlossen wurden, dürfen weiter­hin Pflegeheime beliefern.

Die Medikamente würden jedoch von einem externen Unternehmen geliefert und in den Apotheken nur umverpackt, erklärte das Gesundheitsministerium auf Nachfrage. Zuvor hatte der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet. Außerdem gebe es im aktuellen Fall strenge Kontrollen durch ein Vier-Augen-Prinzip, Dokumentationspflichten und Stich­proben der Behörden.

Grund dafür, dass die eigentlich geschlossenen Apotheken diese Aufgabe weiter ausfüh­ren dürfen, sind Versorgungsverträge, die Apotheken mit Pflegeheimen abschließen. Die­se sind nicht einfach auf andere Apotheken übertragbar, da sensible Patientendaten wei­ter­gegeben werden müssten – und dafür bräuchte es die Zustimmung jedes einzelnen Be­­troffenen.

Die eingesetzte Mordkommission ist unterdessen weiter damit beschäftigt, Zeugen zu ver­nehmen und Beweis­­mittel zu untersuchen. Am Wochenende war weiterhin unklar, ob es sich bei dem vergifteten Arzneimittel aus einer Kölner Apotheke um ein tragisches Versehen oder um Vorsatz handelte.

Die 28-Jährige und ihr Säugling starben vor rund eineinhalb Wochen, einige Tage später informierten die Behörden die Öffentlichkeit und schlossen vorsorglich drei Apotheken des Verbundes.

dpa

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