Grünes Licht für bessere Versorgung traumatisierter Flüchtlinge

Kassel – Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat grünes Licht für eine bessere Versorgung traumatisierter Flüchtlinge gegeben. Nach einem heute verkündeten Urteil können Therapeuten eine umfassende Ermächtigung für die Behandlung traumatisierter Flüchtlinge stellen (Az: B 6 KA 16/20 R).
Asylbewerber haben während ihres Asylverfahrens und der ersten 18 – früher 15 – Aufenthaltsmonate in Deutschland einen direkten Versorgungsanspruch gegen das jeweilige Bundesland. Danach sind dann die Krankenkassen zuständig.
Wegen der hohen Flüchtlingszahlen schuf der Gesetzgeber 2015 eine neue Regelung, um das Angebot der psychotherapeutischen Behandlung traumatisierter Flüchtlinge zu verbessern. Danach können auch nicht zur Kassenbehandlung zugelassene Therapeuten eine Ermächtigung für die Behandlung dieses Betroffenenkreises stellen.
Umstritten war, ob dies eine generelle Ermächtigung für die Behandlung traumatisierter Flüchtlinge ermöglicht oder nur die Fortsetzung einzelner Behandlungen, die bereits in den ersten 15 oder 18 Monaten begonnen wurden, als die Krankenkassen noch gar nicht zuständig waren.
Im konkreten Fall hatte der für Zulassungen in Berlin abschließend zuständige Berufungsausschuss einer aus dem Iran stammenden Therapeutin eine breite Ermächtigung erteilt. Es gebe in Berlin nur drei Therapeuten, die traumatisierte Flüchtlinge behandeln. Gerade Flüchtlinge mit großen Problemen, etwa einer Suizidgefahr, würden keine Behandlung finden.
Dies bestätigte das BSG nun. Der Gesetzgeber habe eine breite Verbesserung des Angebots schaffen und damit insbesondere auch eine drohende Konkurrenzsituation zwischen den Flüchtlingen und hier bereits lebenden Migranten entschärfen wollen. Eine entsprechende Regelung stehe ihm frei.
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