Vermischtes

Haftstrafe für Pathologen wegen falscher Diagnosen

  • Dienstag, 28. März 2023
/picture alliance, dpa, Oliver Dietze
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Saarbrücken – Wegen falscher Diagnosen mit fatalen Folgen ist ein Pathologe vom Landgericht Saarbrücken zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden (Az: 1 Ks 5 Js 573/20 (17/22).

Das Gericht sah den Vorwurf des Totschlags und in einem anderen Fall der fahrlässigen Körperverletzung als erwiesen an. Der bisher bestehende Haftbefehl wird aufrechterhalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der heute 64-jährige Deutsche soll 2019 bei Untersuchungen von Proben in zwei Fällen fälschlicherweise einen Hautkrebs ausgeschlossen haben. Ärzte und Patienten hatten daher keine weiteren medizinischen Be­handlungen eingeleitet.

Einer der beiden Männer (Jahrgang 1952) starb ein Jahr später. Bei dem anderen Patienten (45) war die bös­artige Erkrankung erst bei einer erneuten Hautveränderung 2020 festgestellt worden. Seine Prognose ist laut Gutachter nun deutlich schlechter.

Laut Anklage war dem Pathologen bewusst gewesen, dass er aufgrund einer Suchterkrankung und Depression nicht in der Lage gewesen war, den Facharztstandard einzuhalten.

Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Haft wegen Totschlags in zwei Fällen – davon ein versuchter und ein vollendeter – gefordert. Die Verteidigung hatte auf fahrlässige Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge plädiert und eine Gesamtstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten beantragt.

Bei dem Urteil handelt es sich um eine Gesamtfreiheitsstrafe aus insgesamt drei Prozessen.

dpa

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