Illegale Corona-Atteste: Urteil gegen Ärztin rechtskräftig

Dresden – Das Urteil gegen eine Hausärztin aus der Nähe von Dresden wegen gefälschter Coronaatteste in 1.003 Fällen ist rechtskräftig.
Die Überprüfung der Entscheidung des Landgerichts Dresden vom Juni 2024 habe keine Rechtsfehler ergeben, teilte der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit (Az: 5 StR 130/25).
Die Richter waren überzeugt, dass die Ärztin in der Coronapandemie 2021 und 2022 an fünf Sammelterminen im ganzen Bundesgebiet auf Bestellung Atteste ausgestellt hatte.
Dabei ging es um eine lebenslange Befreiung vom Tragen einer Maske, ein unbegrenztes Impfverbot und die Befreiung von Schnelltests per Nasen-/Rachenabstrich. Im Schnitt hatte die Medizinerin 30 Euro pro Attest erhalten.
Das Landgericht Dresden hatte die damals 67-Jährige wegen der gefälschten Atteste, wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.
Bei einer Hausdurchsuchung war auch ein Elektroschocker gefunden worden. Zudem hatten die Richter ein dreijähriges Berufsverbot für die Medizinerin verhängt.
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