Immer mehr Schlichtungsfälle wegen fehlender Barrierefreiheit und Benachteiligung

Berlin – Das Team der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) bearbeitet Jahr für Jahr mehr Anträge auf Schlichtung: Im Jahr 2022 waren es 189, im Jahr darauf 267 und 2024 waren es 330 Anträge. Das geht aus dem neuen Jahresbericht der unabhängigen Stelle hervor.
„Dass Menschen mit Behinderungen immer öfter Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte suchen, ist für mich auch ein gutes Zeichen. Es zeigt, dass das Bewusstsein für diese Rechte im Alltag der Menschen angekommen ist und dass sie ihre Ansprüche selbstbewusst geltend machen“, sagte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel.
Die Schlichtungsstelle BGG kann Menschen mit Behinderungen seit acht Jahren bei Konflikten vor allem mit öffentlichen Stellen helfen, sich ohne Gericht zu einigen – vor allem, wenn es um Fragen der Barrierefreiheit und Benachteiligungen geht. Mittlerweile hat sie mehr als 1.800 Anträge bearbeitet.
„Menschen mit Behinderungen scheuen weiterhin den Gang vor Gericht, um ihre Rechte aus dem BGG durchzusetzen. Nennenswerte Rechtsprechung dazu war auch im Jahr 2024 nicht zu verzeichnen“, heißt es in dem Bericht.
Gründe dafür seien die Sorge vor Überforderung durch das Verfahren, mögliche Kosten sowie Barrieren im Verfahren. Das Schlichtungsverfahren sei daher vielfach das einzige Verfahren, welches für Menschen mit Behinderungen zur Durchsetzung ihrer Rechte aus dem BGG in Betracht komme.
In den 330 Anträgen des vergangenen Jahres ging es unter anderem um den Themenkomplex „Benachteiligung“ (43 Prozent), um das Thema „Assistenzhunde“ (28 Prozent), sowie „Barrierefreie Informationstechnik“ (sieben Prozent) und anderes.
Das Team der Schlichtungsstelle, die beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen angesiedelt ist, konnte laut dem Bericht bei drei Vierteln der Verfahren eine gütliche Einigung erzielen.
Die Stelle hilft seit dem Jahr 2016 dabei, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und vor allen Dingen öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen, wenn es um das Recht auf Barrierefreiheit und Gleichbehandlung geht. Auch bei Auseinandersetzungen mit privaten Einrichtungen wie Cafés, Arztpraxen oder Sportstätten kann die Schlichtungsstelle BGG vermitteln.
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