Vermischtes

Innovationsausschuss kurbelt Versorgungsforschung an

  • Dienstag, 13. Oktober 2020
/Tierney, stock.adobe.com
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Berlin – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) fördert 33 neue Projekte der Versorgungsforschung. Den entsprechenden Beschluss traf er am vergangenen Freitag in Berlin.

Bei der Bewertung der Projektanträge bezog der Innovationsausschuss zum ersten Mal die Empfehlungen der Mitglieder des Expertenpools ein, der seit 2020 anstelle des bis­herigen Expertenbeirats die Auswahl der Projekte unterstützt.

Die Antragsteller erhalten nun die Details der Entscheidung und haben dann zwei Wo­chen Zeit, die Förderung anzunehmen oder den Antrag zurückzuziehen, falls sie mit den Konditionen nicht einverstanden sind. Nach Ablauf der verbindlichen Rückmeldefrist wird der Innovationsausschuss die offiziellen Förderbescheide versenden.

Insgesamt gingen 186 Projektanträge auf die Ausschreibung des Innovationsausschusses im Dezember 2019 ein. Eine Förderzusage erhalten neun Projektanträge aus dem the­men­­offenen Bereich sowie 24 Projektanträge aus folgenden themenspezifischen Berei­chen.

Im Detail: Weiterentwicklung der Versorgung in wesentlichen nicht-ärztlichen Versor­gungs­settings (6), Möglichkeiten der Qualitätssicherung digitaler Versorgungsangebote (1), Veränderungen der Versorgungspraxis infolge digitaler Angebote (5), Perspektiven und Potenziale des Einsatzes Künstlicher Intelligenz (KI) in der Versorgung (6) sowie Ver­sor­gungs­forschung zu Leitlinien (6).

Eine Übersichtsliste über die geförderten Projekte will der Innovationsausschuss im No­vember auf seiner Website veröffentlichen. Daran anschließend stehen auch die ausführ­lichen Projektbeschreibungen in der Projektdatenbank zur Versorgungsforschung zur Ver­fügung.

Darüber hinaus hat der Innovationsausschuss hat auf seiner Website drei neue Förder­be­kanntmachungen zur Versorgungsforschung veröffentlicht. Interessierte haben erneut die Möglichkeit, sich mit ihren Projekten darauf zu bewerben.

Eine der Förderbekannt­machungen ist themenoffen, die andere sind themenspezifisch aus­ge­staltet. Außerdem können Projekte zur Entwicklung oder Weiterentwicklung aus­ge­wählter medizinischer Leitlinien eingereicht werden, für die in der Versorgung besonde­rer Bedarf besteht.

Die Einreichungsfrist für vollständige Anträge zum themenoffenen und themenspe­zifi­schen Bereich endet am 9. Februar 2021 um 12.00 Uhr. Anträge können ausschließlich in elektronischer Form über das Internetportal des beauftragten Projektträgers, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), abgegeben werden.

Die Einreichungsfrist für vollständige Anträge für Projekte zu medizinischen Leitlinien endet am 12. Januar 2021 um 12 Uhr. Die Abgabe erfolgt wieder über das DLR-Inter­net­portal. Das DLR veranstaltet zudem ein Webseminar, bei dem es um die Erstel­lung und Einreichung von Anträgen zu den drei Förderbekanntmachungen geht. Es findet am 24. November um 11 Uhr statt.

hil/sb

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