Innovationsausschuss kurbelt Versorgungsforschung an

Berlin – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) fördert 33 neue Projekte der Versorgungsforschung. Den entsprechenden Beschluss traf er am vergangenen Freitag in Berlin.
Bei der Bewertung der Projektanträge bezog der Innovationsausschuss zum ersten Mal die Empfehlungen der Mitglieder des Expertenpools ein, der seit 2020 anstelle des bisherigen Expertenbeirats die Auswahl der Projekte unterstützt.
Die Antragsteller erhalten nun die Details der Entscheidung und haben dann zwei Wochen Zeit, die Förderung anzunehmen oder den Antrag zurückzuziehen, falls sie mit den Konditionen nicht einverstanden sind. Nach Ablauf der verbindlichen Rückmeldefrist wird der Innovationsausschuss die offiziellen Förderbescheide versenden.
Insgesamt gingen 186 Projektanträge auf die Ausschreibung des Innovationsausschusses im Dezember 2019 ein. Eine Förderzusage erhalten neun Projektanträge aus dem themenoffenen Bereich sowie 24 Projektanträge aus folgenden themenspezifischen Bereichen.
Im Detail: Weiterentwicklung der Versorgung in wesentlichen nicht-ärztlichen Versorgungssettings (6), Möglichkeiten der Qualitätssicherung digitaler Versorgungsangebote (1), Veränderungen der Versorgungspraxis infolge digitaler Angebote (5), Perspektiven und Potenziale des Einsatzes Künstlicher Intelligenz (KI) in der Versorgung (6) sowie Versorgungsforschung zu Leitlinien (6).
Eine Übersichtsliste über die geförderten Projekte will der Innovationsausschuss im November auf seiner Website veröffentlichen. Daran anschließend stehen auch die ausführlichen Projektbeschreibungen in der Projektdatenbank zur Versorgungsforschung zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der Innovationsausschuss hat auf seiner Website drei neue Förderbekanntmachungen zur Versorgungsforschung veröffentlicht. Interessierte haben erneut die Möglichkeit, sich mit ihren Projekten darauf zu bewerben.
Eine der Förderbekanntmachungen ist themenoffen, die andere sind themenspezifisch ausgestaltet. Außerdem können Projekte zur Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien eingereicht werden, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht.
Die Einreichungsfrist für vollständige Anträge zum themenoffenen und themenspezifischen Bereich endet am 9. Februar 2021 um 12.00 Uhr. Anträge können ausschließlich in elektronischer Form über das Internetportal des beauftragten Projektträgers, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), abgegeben werden.
Die Einreichungsfrist für vollständige Anträge für Projekte zu medizinischen Leitlinien endet am 12. Januar 2021 um 12 Uhr. Die Abgabe erfolgt wieder über das DLR-Internetportal. Das DLR veranstaltet zudem ein Webseminar, bei dem es um die Erstellung und Einreichung von Anträgen zu den drei Förderbekanntmachungen geht. Es findet am 24. November um 11 Uhr statt.
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