Kaiserschnitt zu spät: Klinik und Arzt müssen Schmerzensgeld zahlen
Bochum – Nach einem folgenschweren Behandlungsfehler bei einer Geburt im Sommer 2014 müssen ein Recklinghäuser Krankenhaus und ein damals diensthabender Gynäkologe 450.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Das Bochumer Landgericht entschied gestern, dass das Geld den Eltern eines heute fünfjährigen Mädchens zugute kommen soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Arzt hatte bei der Geburt des Kindes laut Urteil zu lange mit der Einleitung eines Notfallkaiserschnitts gezögert.
Dadurch war es bei dem Mädchen zu einer Sauerstoffunterversorgung gekommen, die irreparable Hirnschäden zur Folge hatte.
Das Kind wird nach Ansicht von Gutachtern nie ein selbstbestimmtes Leben führen können.
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