Kommissionsempfehlungen zur Eizellspende: Fallengelassen wie eine „heiße Kartoffel“

Dresden/Berlin – Die Fortpflanzungsmedizin muss stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gelangen und gesamtgesellschaftlich diskutiert werden. Dies forderte der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft (AKF) auf seiner Fachtagung „Eizellspende und Leihmutterschaft: Wie geht es weiter nach dem Bericht der wissenschaftlichen Kommission?“.
Dabei bedauerte er, dass es in den vergangenen Monaten nur sehr wenig öffentliche Resonanz auf den von der Regierungskommission im April vorgelegten Bericht zum Thema gegeben hätte. Dass deren Empfehlungen „wie eine „heiße Kartoffel“ von der Politik nicht angefasst würden, hätte man innerhalb der Expertenkommission schon befürchtet, sagte Kommissionsmitglied Sigrid Graumann.
„Und nun ist es auch so gekommen.“ Der Arbeitskreis Frauengesundheit wolle aber dennoch die Diskussion fortsetzen, erklärte die Bielefelder Frauenärztin und Psychotherapeutin Doris Thormann, Vorstandsmitglied im AKF.
Zur Erinnerung: Die von der Ampelregierung entsprechend des Koalitionsvertrages eingesetzte „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, bestehend aus 18 Expertinnen und Experten aus den Fachbereichen Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Recht, hatte sich ein Jahr lang innerhalb einer Arbeitsgruppe mit den Themen „Eizellspende und Leihmutterschaft“ befasst und im April dieses Jahres ihre Empfehlungen vorgestellt. Auf deren Basis sollte eine gesellschaftliche und politische Debatte geführt werden.
Doch es herrscht seit April Stille. Darüber sind viele Reproduktionsmediziner sehr enttäuscht. „Wir hatten gehofft, dass nach den Worten nun Taten folgen werden, doch das wird wahrscheinlich in dieser Legislaturperiode nicht mehr geschehen“, bedauerte Monika Bals-Pratsch, ehemalige Leiterin der Fachklinik für Fruchtbarkeitsmedizin Profertilita in Regensburg.
Die langjährige Sprecherin der Ärztinnen in der Reproduktionsmedizin (ÄRE) sowie Mitglied im Deutschen Ärztinnenbund (DÄB) wies erneut auf die Notwendigkeit einer Gesetzesreform hin. Die Ärztinnen und Ärzte in der Reproduktionsmedizin benötigten Rechtssicherheit und den Paaren in Deutschland müsse eine legale Alternative zu kommerziellen Eizellspenden im Ausland ermöglicht werden.
„Wir waren sehr gespannt auf den Kommissionsbericht“, sagte Bals-Pratsch. Als die Regierung die Kommission eingesetzt habe, hätte zunächst Euphorie unter den Fortpflanzungsmedizinern geherrscht und die Hoffnung, dass es in absehbarer Zukunft neue Regelungen im Bereich der Fortpflanzungsmedizin geben könnte. Aber bereits als man von der Zusammensetzung der Kommission erfahren habe, sei man enttäuscht gewesen, sagte sie.
„Unsere Bedenken zur personellen Zusammensetzung der Kommission haben wir auch geäußert.“ Dort sei zu viel juristische, aber zu wenig medizinische Kompetenz vertreten gewesen. Jetzt fehle ein Plan für die Umsetzung der Eizellspende und Leihmutterschaft als Ergänzung des Embryonenschutzgesetzes.
Enttäuscht zeigte sich auch Iris Hahn, niedergelassene Gynäkologin in Köln und Mitglied im AKF. Das Ziel, Kinderwunschtourismus zu vermeiden, werde durch die Empfehlungen der Kommission nur in geringem Maße erreicht, sagte sie.
Als besonders wichtig hob sie den Wunsch von Kinderwunschpaaren nach einer unabhängigen Beratung hervor, und zwar sowohl medizinisch als auch psychosozial und juristisch. Eine Beratung mit relativ geringem Aufwand wäre bei diesem Thema jedoch nicht angemessen, sagte sie. „Wir brauchen eine unabhängige Qualitätssicherung.“
Dass die Empfehlungen der Kommission offensichtlich in der Schublade verschwunden sind, bedauerte die Bochumer Philosophin und Humangenetikerin Sigrid Graumann, die selbst der Kommission angehört hatte, sehr. „Die Regierung hat durch uns die kontroversen Themen diskutieren lassen, aber auch nicht mehr“, kritisierte sie. Bislang hätten nur einzelne Fachpolitiker die Themen aufgegriffen und sich informiert.
Graumann betonte, dass sich die Kommission mit ihren Empfehlungen nicht explizit für oder gegen die Legalisierung der Eizellspende ausgesprochen habe. „Stattdessen haben wir mit der Formulierung von Eckpunkten angeregt, was der Gesetzgeber berücksichtigen müsste, wenn er eine Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft erwägen würde.“
Jetzt sei es Aufgabe des parlamentarischen Gesetzgebers, die individuellen und gesellschaftlichen Auswirkungen sowie die widerstreitenden Interessen einzuschätzen und abzuwägen sowie auf dieser Basis eine begründete Entscheidung zu treffen, so Graumann.
Ohne dem Parlament vorgreifen zu wollen, hatte die Kommission prinzipiell eine Legalisierung der Eizellspende für künftig möglich gehalten, sofern sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhe und den notwendigen Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleiste.
Die bislang vertretene Ansicht, dass ein Kind durch eine „gespaltene Mutterschaft" Schäden davontragen könne, sei „überholt und nicht mehr überzeugend“, betonte Graumann. Mit einer entsprechenden Begründung könne das Ergebnis jedoch auch in einem weiterhin geltenden Verbot der Eizellspende bestehen, erläuterte sie.
Bei der Eizellspende hielten die Kommissionsmitglieder mehrere Optionen für verfassungsrechtlich und ethisch vertretbar: So könnte künftig die Spende von Eizellen zugelassen werden, die der Frau für eigene Fortpflanzungszwecke entnommen wurden (nicht rein fremdnützige Eizellspende). In diesem Fall müsste jedoch die freiwillige und selbstbestimmte Einwilligung der informierten Spenderin und der Empfängerin der gespendeten Eizellen vorliegen.
Zudem sollte dann der Spenderin und den Kinderwunschpaaren/-personen vor der Behandlung eine zusätzliche unabhängige Beratung angeboten werden, die auch das Recht des Kindes auf Kenntnis der Abstammung sowie psychosoziale Aspekte betreffen müsse. Sichergestellt werden müsse das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung, hieß es in den Empfehlungen. Denkbar sei die Aufnahme der Spenderinnendaten in ein Register analog dem Samenspenderregister.
Für vertretbar hielten die Fachleute aber auch eine rein fremdnützige Eizellspende, also die Spende von Eizellen, die nach hormoneller Stimulation allein zum Zweck der Spende entnommen werden. Dann jedoch müsse zusätzlich insbesondere sichergestellt sein, dass bei der hormonellen Stimulation nur Verfahren eingesetzt werden, die die Spenderin so wenig wie möglich belasten.
Nötig sei auch eine angemessene Versicherung der Spenderin gegen mögliche kurz- oder langfristige Gesundheitsrisiken (analog zur Probandenversicherung) sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Spenderin. Diese solle nicht nur die tatsächlichen finanziellen Aufwendungen, sondern auch die körperlichen und psychischen Belastungen berücksichtigen.
Zurückhaltender sei die Kommission beim Thema altruistische Leihmutterschaft gewesen, so Graumann. Aufgrund ethischer, praktischer und rechtlicher Überlegungen könnte diese verboten bleiben oder lediglich unter sehr engen Voraussetzungen, wie ein nahes verwandtschaftliches oder freundschaftliches Verhältnis zwischen Wunscheltern und Leihmutter, ermöglicht werden, erklärte die Philosophin.
„Die Leihmutterschaft birgt selbst in altruistisch angelegten Modellen ein Potenzial für Umgehungen und Missbrauch“, sagte sie. Es läge daher im Ermessen des Gesetzgebers, aufgrund einer Gesamtabwägung an dem bisherigen Verbot der Leihmutterschaft festzuhalten.
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