Vermischtes

Krankenhäuser fordern Stopp der Klinikreform

  • Montag, 7. Oktober 2024
/picture alliance, Zoonar, Channel Partners
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Stuttgart – Die Krankenhäuser im Südwesten pochen auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens auf eine Änderung der Krankenhausreform im Bund.

In einem Brief appelliert der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Landrat Heiner Scheffold, an Bundestagsabgeordnete aus dem Südwesten, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Zunächst müsse die Finanzierungsfrage gelöst sein und Einigung mit den Bundesländern be­stehen über die Inhalte der Reform.

Grundlegende inhaltliche Fragen seien zwischen Bund und Ländern noch strittig. Das Gesetz sehe bisher „keinerlei Linderung für die dramatische Finanzlage der Krankenhäuser in Deutschland und in Baden-Würt­temberg“ vor, kritisierte Scheffold.

85 Prozent der Krankenhäuser in Baden-Württemberg erwarteten für 2024 ein Defizit. Das kumulierte Defizit werde bei 900 Millionen Euro liegen. Das Krankenhausfinanzierungssystem berück­sichtige zudem nicht das überdurchschnittliche Lohnniveau, das in den hiesigen Krankenhäusern im Süd­westen gezahlt werde.

Bettenziffer im Südwesten niedrig

Außerdem sei die Bettenziffer im Vergleich zu anderen Ländern in Baden-Württemberg sehr niedrig – sie beschreibt das Verhältnis von Betten zu Einwohnern. „Die vom Bundesgesundheitsminister eingeforderte Zentrali­sierung und Strukturbereinigung bei den Krankenhäusern ist hier also schon vielfach umgesetzt“, betonte Scheffold.

Der Verbandschef warnt, dass die Rücklagen der kommunalen Träger spätestens Ende 2024 aufgebraucht seien. Wenn weiterhin Defizite in der aktuellen Größenordnung aufgefangen werden müssten, würde das die finanziellen Spielräume der Kommunen massiv beschneiden, etwa für Kitas oder den Nahverkehr.

Reform soll einheitliche Qualitätsstandards schaffen

Mit einer bei den Ländern umstrittenen Krankenhausreform will der Bund den finanziellen Druck für die Kliniken eigentlich mindern und einheitliche Qualitätsregeln verankern. Dafür soll die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden.

Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen zudem genauer definierte „Leistungsgruppen“ sein. Sie sollen Klinikbehandlungen genauer beschreiben und Mindestvoraus­setzungen festlegen.

dpa

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