Vermischtes

Krebserkrankte bei Versicherungen nicht diskriminieren

  • Montag, 13. November 2023
/amnaj, stock.adobe.com
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Heidelberg – Noch kann auch eine länger zurückliegende Krebserkrankung den Vertragsabschluss für eine Lebensversicherung verhindern. Zudem würden für Betroffene mitunter bestimmte Risiken ausgeschlossen oder höhere Prämien festgelegt. Darauf hat der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungs­zentrums heute aufmerksam gemacht.

Die bestehenden Regelungen könnten es darüber hinaus erschweren, Bankkredite abzusichern: So wollten Banken etwa über Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen sicherstellen, dass Kredite zurückgezahlt würden. Eben diese Versicherungen seien für Menschen mit Krebserkrankungen jedoch mitunter schwer zu bekommen.

Auf europäischer Ebene wird derzeit über ein „Recht auf Vergessen“ diskutiert, das die Informationsrechte von Versicherungen für Gesundheitsfragen einschränken soll. Damit könnte Krebsüberlebenden ein besserer Zu­gang zu Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen ermöglicht werden, hieß es.

Portugal, Frankreich und Luxemburg haben den Informationen zufolge bereits ein solches „Right to be for­gotten“ eingeführt: Betroffene müssen ihre Krebserkrankung zehn Jahre nach der letzten Behandlung nicht mehr angeben, Kinder und Jugendliche bereits nach fünf Jahren nicht mehr.

Carmen Flecks, Juristin beim Krebsinformationsdienst, hob hervor, dass damit ein wichtiges Problem ange­gangen werde. Es gehe letztlich darum, Überlebende einer Krebserkrankung vor Diskriminierung zu schützen. Verbraucherverbände raten derzeit, nur Versicherungen abzuschließen, die rückwirkende Gesundheitsfragen schon jetzt auf zehn oder fünf Jahre beschränken.

Hierzulande gibt es bislang kein „Recht auf Vergessen“. Laut Versicherungsvertragsgesetz müssen Gesundheits­fragen vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrags wahrheitsgemäß beantwortet werden. Andernfalls kön­nen gezahlte Beitrage samt Versicherungsschutz verloren gehen oder auch bereits erhaltene Zahlungen zu­rückgefordert werden.

kna

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