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Landschaftsverband Westfalen-Lippe muss für behindertengerechtes Fahrzeug zahlen

  • Dienstag, 3. März 2020
/winyu, stock.adobe.com
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Detmold – Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe muss einer querschnittsgelähmten Mutter von zwei Kindern ein behindertengerechtes Fahrzeug finanzieren. Das teilte das So­zialgericht Detmold gestern mit. Der LWL hatte die Kostenübernahme mit der Begrün­dung abgelehnt, die Frau aus dem Kreis Minden-Lübbecke sei nicht auf das Fahrzeug angewiesen.

Kosten für Fahrten zum Arzt und zu Therapien müssten die Krankenkasse übernehmen. Für die übrigen Fahrten könne die Frau öffentliche Verkehrsmittel und den Behinderten­fahr­dienst nutzen (Az.: S 11 SO 255/18, rechtskräftiges Urteil vom 5. Dezember 2019).

Diese Argumente ließ das Gericht nicht gelten. Für die Eingliederung in die Gesellschaft und eine angemessene Lebensführung sei auch die Anschaffung eines Fahrzeugs nötig und so­gar unentbehrlich, erklärte das Gericht in der Begründung.

Erschwerend komme hinzu, dass am Wohnort der Klägerin bis auf ein Taxibus kein öffent­li­cher Personennahverkehr existiere. Der Taxibus sei nicht barrierefrei. Der Behinderten­fahr­dienst komme wegen der zu hohen Kosten ebenfalls nicht in Betracht.

dpa

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