Vermischtes

Malignes Melanom: 32.000 Neudiagnosen bei Versicherten ab 35 Jahren

  • Freitag, 28. Juni 2024

Berlin – Im Jahr 2022 ist bei rund 32.000 gesetzlich Versicherten im Alter ab 35 Jahren erstmals ein Malignes Melanom vertragsärztlich dokumentiert worden. Das zeigt eine neue Untersuchung des Zentral­ins­tituts der kassenärztlichen Versorgung (Zi). Das Zi hatte das Erkrankungsrisiko des Malignen Melanoms bei gesetzlich Versicherten auf Basis deutschlandweiter Abrechnungsdaten analysiert.

Demnach wurden in den Daten der Arztpraxen im Jahr 2022 für Frauen im Alter ab 35 Jahren 70 Neuerkrankun­gen pro 100.000 Personen dokumentiert. Für Männer in diesem Altersbereich waren es 78 Neuerkrankungen. Männer tragen demnach ein um zehn Prozent höheres Erkrankungsrisiko.

Dieser Unterschied lässt sich dem Zi zufolge durch eine höhere Inzidenz bei Männern ab der Altersgruppe 65-69 Jahre aufwärts erklären. Frauen hingegen wiesen in den unteren Altersgruppen eine höhere Neuerkrankungs­häufigkeit auf, hieß es.

Das Erkrankungsrisiko nehme aber unabhängig vom Geschlecht mit steigendem Alter kontinuierlich zu, schreibt das Institut. Bei Frauen sei dies bis in die Altersgruppe 75-79 Jahre der Fall, bei Männern bis in die Altersgruppe 80-84 Jahre. Zwischen den Jahren 2015 und 2019 zeigen die vertragsärztlichen Abrechnungsdaten ein nahezu unverändertes Erkrankungsrisiko, gefolgt von einem Anstieg der Inzidenz um vier Prozent zwischen den Jahren 2019 und 2022.

Das Zi spekuliert, die Zunahme könne möglicherweise auf Nachholeffekte nach der Coronapandemie zurück gehen, in der das für gesetzliche Versicherte vorgesehene Hautkrebsscreening seltener in Anspruch genommen worden sei.

In den kommenden Jahren werde sich dann zeigen, ob sich diese Zunahme der Inzidenz in den Meldedaten der Deutschen Krebsregister bestätige. Bei vergleichbaren Alters- und Geschlechtsspezifika würden die Daten des Krebsregisters für 2019 ein deutlich niedrigeres Inzidenzniveau ausweisen. „Die Ursachen hierfür müssen noch aufgeklärt werden“, so das Institut.

Neben dem Schutz der eigenen Haut vor zu viel Sonneneinstrahlung können gesetzlich Versicherte ab dem 35. Lebensjahr im Rahmen der Krebsfrüherkennung alle zwei Jahre ein kostenfreies Hautkrebsscreening vornehmen lassen. Einige Krankenkassen finanzieren die Untersuchung auch bereits als Satzungsleistung für jüngere Versicherte. Wenn Hautkrebs frühzeitig entdeckt wird, sind die Heilungschancen im Allgemeinen sehr hoch.

„Leider haben nur etwa 25 Prozent der gesetzlich Versicherten Patientinnen und Patienten 2022 oder im Vorjahr an einem solchen Hautkrebsscreening teilgenommen“, sagte der Zi- Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried. Aus medizinischer Sicht wäre es wünschenswert, wenn deutlich mehr Menschen das für sie kostenfreie Scree­ning nutzen würden. Das gilt wegen des erhöhten Erkrankungsrisikos insbesondere für ältere Menschen.

may/EB

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