Maskenaffäre: Tandler legt Revision gegen Verurteilung ein

München – Die Verurteilung der Masken-Millionärin und CSU-Politikertochter Andrea Tandler wegen Steuerhinterziehung muss vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe überprüft werden. Tandler und auch ihr ebenfalls verurteilter Geschäftspartner N. haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I von vergangener Woche eingelegt. Das teilte das Gericht heute mit.
Dem Urteil war eine Verständigung zwischen dem Gericht und den Prozessbeteiligten vorausgegangen, Tandler und N. hatten umfangreiche Geständnisse abgelegt. Am Ende wurde Tandler wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung zu vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Gegen N. verhängte das Landgericht drei Jahre und neun Monate Haft.
Tandler ist Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler. Sie hatte zu Beginn der Coronapandemie 2020 für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt. Dafür kassierte sie Provisionen von fast 50 Millionen Euro – was an sich legal ist.
Verurteilt wurden beide nun, weil sie die Provisionen nicht korrekt versteuert und sich dadurch der Einkommens- beziehungsweise der Gewerbesteuerhinterziehung strafbar gemacht haben. Das Gericht ging in seinem Urteil am Ende von einem wirtschaftlichen Schaden von insgesamt 7,8 Millionen Euro aus.
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