Medizinische Leitlinien durch Innovationsausschuss gefördert

Berlin – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird im Bereich der Versorgungsforschung 52 neue Projekte fördern 23 davon beschäftigen sich mit der Entwicklung oder Weiterentwicklung von medizinischen Leitlinien.
Der Innovationsausschuss hatte auf seine drei Förderbekanntmachungen vom Oktober 2020 269 Anträge erhalten, 31 davon bezogen sich auf Leitlinien.
In dieser Gruppe der Leitlinienprojekte bezogen sich elf auf die Versorgung bei seltenen Krankheiten, acht auf die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und komplexem Behandlungsbedarf und vier auf die Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten, insbesondere zur Stärkung der sachgerechten Antibiotikatherapie und zur Eindämmung antimikrobieller Resistenzen.
In den übrigen Förderbereichen verteilen sich die bewilligten Anträge unter anderem auf die Versorgungsforschung zum Umgang mit Pandemien (zwei Anträge), die Patient Journey in der Versorgung (sieben Anträge), Prävention (fünf Anträge), Altersmedizin (drei Anträge) und die „Nutzung und Vertrauenswürdigkeit von Künstliche Intelligenz-Anwendungen in der Versorgung“ (zwei Anträge).
Der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses weist daraufhin, dass im Bereich Versorgungsforschung drei aktuelle Förderbekanntmachungen bestehen, auf die sich Interessierte bewerben können: Die Bewerbungsfrist der Förderbekanntmachung „Medizinische Leitlinien“ endet am 7. September 2021 um 12 Uhr.
Anträge auf die themenoffene Förderbekanntmachung sowie die themenspezifische Förderbekanntmachung können Interessierte noch bis zum 5. Oktober 2021 um 12:00 Uhr einreichen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: