Medizinproduktehersteller kritisieren Zugang zum Erstattungssystem

Berlin – Der Weg ins deutsche Erstattungssystem für neue Medizinprodukte ist immer noch zu komplex und aufwendig. Das haben heute gemeinsam vier Verbände der Medizintechnik- und Diagnostikaindustrie BVMed, Spectaris, VDGH und ZVEI betont.
Zwar könne mit Inkrafttreten der neuen Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) das Potenzial innovativer Medizinprodukte besser ausgeschöpft werden, dennoch sei man noch nicht am Ziel, heißt es in einer heutigen Mitteilung.
Es müsse sichergestellt werden, dass verbesserte Diagnose- und Therapiemöglichkeiten zügig in die Regelversorgung gelangten und damit schneller den Patienten zugutekommen könnten.
Die gesetzlichen und über Verordnungen erlassene Vorgaben aus dem Implantateregistergesetz und Terminservice- und Versorgungsgesetz, die der G-BA kürzlich in die Abläufe der Selbstverwaltung überführt hat, betreffen insbesondere Regelungen von „Erprobungen“ und „Nutzenbewertung mit Medizinprodukten hoher Risikoklassen“ für Methoden des Krankenhausbereichs.
Die vier Verbände honorieren nach eigenen Angaben, dass dadurch die Handlungsspielräume für Hersteller von Medizinprodukten erweitert wurden, eigene Methodenbewertungsverfahren nach gesetzten Maßstäben für ihre Produkte anzustoßen und durchzuführen. Doch auch diese Möglichkeiten müssten in einem nächsten Schritt noch ausgeweitet werden, regen die Verbände an.
Diese haben unterdessen ihren Leitfaden „Zugang ins deutsche Erstattungssystem“ aktualisiert. Die dritte Ausgabe der Publikation thematisiert die Möglichkeiten und Hürden in der Vergütung im niedergelassenen Bereich und in Krankenhäusern.
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