Mehr Lohn in der Altenpflege

Bonn – Beschäftigte in der Altenpflege erhalten ab Juli einen höheren Mindestlohn. Und pflegende Angehörige bekommen mehr Flexibilität.
Pflegefachkräfte erhalten künftig mindestens 20,50 Euro pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung mindestens 17,35 Euro pro Stunde und Pflegehilfskräfte mindestens 16,10 Euro pro Stunde. Die Mindestlöhne in der Pflege sind deutlich höher als der allgemeine Mindestlohn.
Pflegende Angehörige können ab Juli davon profitieren, dass die Leistungen der Pflegeversicherung für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem kalenderjährlichen Gesamtbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst werden können.
Die Verhinderungspflege kann zudem in Anspruch genommen werden, ohne dass der Angehörige die zu pflegende Person bereits sechs Monate gepflegt haben muss. Voraussetzung ist, dass mindestens Pflegegrad 2 festgestellt wurde.
Die Verhinderungspflege dient der zeitlich begrenzten Entlastung der Pflegeperson. Gründe für eine Verhinderung können etwa Krankheit oder Urlaub des Pflegenden sein – ab Pflegegrad 2 springt die Pflegeversicherung für die Kosten für einen Ersatz ein.
Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte vollstationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung für Menschen, die normalerweise zu Hause gepflegt werden.
Sie dient dazu, eine Lücke in der häuslichen Pflege zu überbrücken, wenn diese vorübergehend nicht gewährleistet werden kann. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die pflegerische Versorgung in der Kurzzeitpflege bis zu einem bestimmten Betrag.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: