Mehr Straftaten gegen Menschen mit Behinderungen erfasst

Berlin – Die Zahl der Menschen mit Behinderungen, die im Gesundheitswesen Opfer einer Straftat wurden, ist laut polizeilicher Kriminalstatistik von 365 Personen im Jahr 2015 auf 555 im Jahr 2019 gestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Zahlen für 2020 liegen noch nicht vor.
„Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderung vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu schützen“, betonen die Abgeordneten in ihrer Anfrage.
Darüber hinaus müssten Einrichtungen und Programme, die für Menschen mit Behinderung bestimmt seien, von unabhängigen Behörden wirksam überwacht werden. Somit sei der Schutz von Menschen mit Behinderung vor Gewalt klar als staatliche Aufgabe formuliert.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort unter anderem auf die Arbeit des im September 2018 gestarteten Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen.
Ziel der Beratungen sei es, gemeinsam den Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen voranzubringen.
Dabei gehe es auch um „bestimmte bislang unzureichend erreichte Zielgruppen, zum Beispiel Frauen mit Behinderungen“, schreibt die Bundesregierung in der Antwort.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtige zudem eine neue Untersuchung über „Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen in Einrichtungen“. Diese Studie soll in diesem Jahr starten und drei Jahre laufen.
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