Vermischtes

Nach Schönheits-OP: Arzt darf vorerst nicht mehr praktizieren

  • Mittwoch, 25. November 2020
/picture alliance, Rolf Vennenbernd
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Düsseldorf – Nach der Anklage gegen einen Düsseldorfer Schönheitschirurgen darf dieser vorerst nicht mehr als Arzt praktizieren. Das hat das Düsseldorfer Landgericht nach Angaben einer Gerichtssprecherin beschlossen. Dort hatte der Mediziner am Dienstag erscheinen müssen.

Gegen den 49-Jährigen bestehe auch ein Haftbefehl, der aber gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden sei. So muss sich der Arzt zweimal pro Woche bei der Polizei melden und seinen Reisepass abgeben, so die Sprecherin. Außerdem musste er 100.000 Euro Kaution hinterlegen. Die Bild-Zeitung hatte zuerst berichtet.

Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Todes­folge in zwei Fällen gegen den Mediziner erhoben. Zwei seiner Patientinnen waren nach Po-Vergrößerungen gestorben.

Der Arzt bot seit mehreren Jahren Po-Vergrößerungen („Brazilian Butt“) mittels Eigenfett-implantation an – eine populäre Methode, die von vielen plastischen Chirurgen wegen ihres Risikos kritisch gesehen wird.

dpa

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