Neue Stimmen für Überarbeitung des Cannabis-Gesetzes

Berlin – Sowohl der Deutsche Richterbund (DRB) als auch der Deutsche Hanfverband (DHV) mahnen eine Überarbeitung des Cannabisgesetzes nach der Bundestagswahl.
Zu viele Drogendealer, „die im großen Stil gegen Strafgesetze verstoßen“, könnten vom Cannabisgesetz profitieren, sagte DRB-Geschäftsführer Sven Rebehn der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ).
„Eine neue Bundesregierung wäre gut beraten, die Praxiserfahrungen rasch aufzugreifen und das Cannabisgesetz zumindest so zu überarbeiten, dass es vernünftig anwendbar ist und keine Schlupflöcher für organisierte Kriminelle lässt.“
Der Deutsche Hanfverband will weiterhin eine „richtige Legalisierung“ und sieht kurzfristig diverse notwendige Detailverbesserungen. „Dass Soldaten der Konsum in der Freizeit untersagt ist, entbehrt jeder Grundlage“, sagt DHV-Geschäftsführer Georg Wurth.
Zudem müsse der Gesetzgeber endlich definieren, was „eine nicht geringe Menge bei Cannabis ist“, fuhr Wurth fort. Gerichte würden noch immer den alten Wert von 7,5 Gramm THC anwenden.
Das habe zur Folge, dass Cannabiskonsumenten schon bei geringfügigen Überschreitungen der legalen Besitzmengen mit Gefängnisstrafen rechnen müssen, sagt Wurth. Trotz Entkriminalisierung würden Konsumenten so sehr schnell zu Verbrechern gemacht.
Die Ampel-Regierung hatte das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis beschlossen, es gilt seit 1. April. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind damit erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen.
Der Konsum im öffentlichen Raum ist beschränkt erlaubt – in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten etwa ist er verboten. Die Union kündigte schon früh an, das Gesetz wieder rückgängig machen zu wollen.
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